938 deorg von Mayr, Statistik und Politik, insbesondere Verwaltungsstatistik.
Sonderstatistik gewisser einzelner Verwaltungsbetätigungen,
die vom Standpunkt der allgemeinen statistischen Erkenntnis-Interessen erhöhte Bedeutung
haben, oder denen wenigstens eine solche nach der jeweils massgebenden Auffassung beigelegt wird.
Besonders anschaulich ist dies zurzeit im Deutschen Reich, und ähnlich auch in anderen Ländern
im Ressort der Rechtspflege entwickelt in der Ausgestaltung einer hyper-summarischen — nament-
lich auf dem Gebiet der gesamten bürgerlichen Rechtspflege, aber ebenso auch für die Vorstadien
der Strafrechtspflepge, die dem rechtskräftigen Endurteil vorangehen, ganz ungenügenden — „Justiz-
statistik‘ als einer blossen Geschäftsstatistik im Gegensatz zu der besser ausgebauten, im ganzen
aber auch noch nicht vollbefriedigenden besonderen „Kriminalstatistik‘ als einer Sonderstatistik der
rechtskräftigen Aburteilungen wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze. Ein weiteres
Beispiel des reichli ial liegt i in ‚der Ausgestaltung einer be-
sonderenaufdasspezielle Ei
mässigen summarischen Ausweisen, wie sie im Technungsmässigen Nachweis der Steuererträge sich
ergeben. Allgemeine, etwa der deutschen Justizstatistik ähnliche statistische Geschäftsberichte
für das gesamte, allerdings im einzelnen sehr mannigfaltig zusammengesetzte Ressort des Innern
sind selten; erwähnenswert sind als ein Typ solcher Ausweise die Berichte des badischen Ministeriums
des Innern. Dagegen gibt es in diesem Ressort verschiedene reicher ausgebaute Spezialstatistiken
sekundären Charakters, so insbesondere die aus dem Material der Standesregister abgeleitete Sta-
tistik der Bevölkerungsbewegung, wozu in einzelnen Staaten noch eine spezielle aus dem Material
der Leichenschau abgeleitete Todesursachenstatistik kommt. Das Unterrichtsressort ent-
nimmt fortlaufende Ausweise mehr summarischer Art aus seinem Aktenmaterial, während ge-
legentliche oder fortlaufende primärstatistische Ermittlungen, z. B. bei der neuzeitlichen deutschen
Universitätsstatistik oder zusammenfassend für das ganze Unterrichtswesen in einer von Zeit zu
Zeit einsetzenden Gesamterhebung Platz greifen. Die wirtschafts- und sozialpolitische Verwaltung
bietet in ihren Akten reiche statistische Schätze, man denke nur z. B. an das, was das Aktenmaterial
der Sozialversicherung bietet; daneben ist ‚für diese Verwaltung besonders reichlich Anlass zur
Befürwortune gegeben. z.B. bei der Betriebs- und Produktions-
statistik, insbesondere auch in Gestalt von Sonderermittlungen über die im Gebiet der Sozial-
versicherung spezieller statistischer Beobachtung zugänglichen Massen, so z. B. die Sonder-
ermittlungen über Unfälle und deren Ursachen über Invalidität und deren Ursachen, über
Heilbehandlung usw. Keiches statistisches Material entquillt ohne weiteres der gesamten Geschäfts-
führung der Verkehrsverwaltung und zwar hier in der Hauptsache in reich ausgegliederter sekundär-
statistischer Ermittlung. Ähnlich liegt die Sache bei dem Ressort der Finanzverwaltung—, bei der
übrigens — wie bereits hervorgehoben — ein weiterer Ausbau der blossen Geschäftsstatistik zu
sorgsam ausgegliederten Sonderstatistiken gerade wie auch bei der Verkehrsverwaltung „möglich
und in einzelnenSonderleistungen auch durchgeführt ist. Reich t
seinem Wesen nach — wie bereits erwäbnt — der primärstatistischen Erkundung verwandtes
Material, insbesondere auf dem Gebiet der Beobachtung des Warenverkehrs, liefert die Zoll-
verwaltung. Endlich hat auch die Heeres- und Marineverwaltung reichhaltiges zu sekundär-
statistischen Veröffentlichungen Anlass gebendes Material, das allerdings nur mit einer gewissen
Zurückhaltung — am wenigsten beim Militärsanitätswesen — zu allgemein zugänglichen reich
ausgebauten Statistiken verwertet wird.
Schon im bisherigen war gelegentlich das Ressortinteresse an der Ausgestaltung nicht nur
der Ressort-Verwaltungs-Statistik sondern an der Durchführung grosser allgemeiner
primörstatistischer Erhebungen zu erwähnen, die tatsächlich im Interesse nicht
eines Ressorts, sondern im allgemeinen Interesse des Gemeinwesens gelegen sind. Soweit nur ein-
fache geschäftsstatistische Ausweise in Frage sind, ist die Lieferung dieser Ausweise zweifellos ganz
und gar Sache des betreffenden einzelnen Ressorts. Wie aber steht es mit den grossen primär-
statistischen Erhebungen ? Auch solche können unter besonderen Umständen in ihrer Durchführung
und weiteren Beobachtung Ressortangelegenheit bleiben, so insbesondere bei einzelnen primär-
statistischen Zutaten zur Statistik einer Verwaltung, die ohnedies in sekundärstatistischen Aus-
weisen sehr reiche Entwicklung zeigt, so beispielsweise bei der Finanz-, Verkehrs- und der neu-
zeitlichen Sozialversicherungs-Verwaltung. Abgesehen von diesen in unmittelbarem Zusammen-
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