Object: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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durch hoͤchste Entschließung vom 16. d. M. den Privatdocenten Dr. Schuͤtz bei 
der staatswirthschaftlichen Fakultaͤt zum außerordentlichen Professor und zum Mit- 
gliede der gedachten Fakultaͤt gnaͤdigst zu ernennen geruht. 
Ferner haben Seine Koͤnigliche Majestaͤt durch hoͤchste Entschließung von 
demselben Tage die erledigte evangelische Pfarrei Siglingen, Dekanats Neuenstadt, dem 
Pfarrverweser Fleischhauer in Sternenfels, Dekanats Knittlingen, 
die erledigte evangelische Pfarrei Rudersberg, Dekanats Welzheim, dem Pfarrer 
Schöll in Leonbronn, Dekanats Brackenheim, und « 
durch höchste Entschließung vom 18. d. M. die erledigte evangelische Pfarrei 
Hohengehren, Dekanats Schorndorf, dem Pfarrer Hochstetter zu Simmotheim, 
Dekanats Calw, so wie 
die erledigte evangelische Pfarrei Groß-Ingersheim, Dekanats Besigheim, dem 
Pfarrer Weinland in Orendelsall, Dekanats Oehringen, gnädigst übertragen. 
Die Uebertragung des erledigten Posthalterei-Dienstes zu Rerenstetten, Ober- 
amts Ulm, an den Bierbrauer und Güterbesitzer Kolb daselbst, hat unter dem 
16. d. M. die höchste landeöoherrliche Besiätigung erhalten. 
II. Berfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Herausgabe eines Ergänzungs-Bandes zum Regicrungs-Blatte. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 12. März 
1852 aus Anlaß einer ständischen Bitte und nach Vernehmung des K. Geheimen- 
Rarhes zu verfügen geruht, daß die seit dem 1. Jannar 1818 (dem Zeitpunkte, in 
welchem die bestehende Organisation in Wirksamkeit getreten) von den Ministerien 
und anderen höheren Behörden erlassenen Verfügungen, welche Normen enthalten, 
nach denen sich die Unterthanen im Ganzen, oder einzelne Elassen derselben zu richten 
haben, nachträglich zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden sollen. 
Zu Vollziehung dieser höchsten Anordnung ist eine abgesonderte Sammlung 
der fraglichen Verfügungen veranstaltet, und in einen 
Ergänzungs-Band zum Regierungs-Blatte 
zusammengetragen worden.
	        
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