Full text: Handbuch der Politik. Erster Band. (1)

b) Die Aufgaben des Staates in geschichtlicher 
Entwickelung. 
Von 
Dr. Hans v. Frisch 
o. Professor der Rechte an der Universität Czernowitz, 
Einleitung. 
$ 1. Historischer Überblick über die Zwecktheorien. 
1. Plato. Aristoteles. Cicero. 
2. Augustinus. Thomas von Aquino. 
3. Das Naturrecht. 
$ 2. Die einzelnen Zwecktheorien. 
1. Die eudaimonistiech-utilitarische Theorie. 
2. Die ethische Theorie. 
3. Die Rechtstheorie. 
4. Relative Zwecktheorien. 
5. Objektiv-partikulare Zwecktheorien. 
6. Die Organtheorie. 
$ 3. Kritik der wichtigsten Theorien. 
$ 4. Die Zwecktheorie in der modernen Staatslehre, 
Einleitung. 
Seitdem menschliches Denken sich mit dem Staat beschäftigt, wird die Frage nach dem 
Zweck, nach den Aufgaben desselben immer wieder gestellt. Und mit Recht, denn die Frage nach 
dem Zweck einer menschlichen Institution ist grundlegend, so dass ihre Erklärung ohne Beant- 
wortung der Zweckfrage oft gar nicht vollständig sein kann. So wenig es möglich ist, jemandem 
verständlich zu machen, was ein Tisch oder ein Stuhl sei, wenn man nicht den Zweck dieser Dinge 
hinzufügt, so wenig können auch soziale Einrichtungen ohne teleologische Erklärung verstanden 
werden. Dazu kommt, dass Verbände nur duıch ihre Zwecke gerechtfertigt werden können. Wie 
der stets kritische Geist des Menschen an jede einzelne staatliche NMassregel, an jedes Gesetz, jedes 
Polizeiverbot die Frage richtet, ob sie auch berechtigt seien, so stellt er von Zeit zu Zeit diese Frage 
auch an den Staat selbst; eine Rechtfertigung desselben aber kann nur gelingen, wenn seine Zwecke 
als gerechtfertigt angesehen werden. So treffen und trafen sich immer in diesem Punkt Theorie 
und Praxis, Wissenschaft und Politik. Die Theoretiker, die das Wesen des Staates zu ergründen 
strebten, bedurften der Zweckbestimmung nicht minder als die Staatsmänner und Vertreter poli- 
tischer Parteien, die einzelne Staatsakte oder politische Forderungen zu rechtfertigen hatten. 
Darin liegt die Bedeutung der Lehre vom Staatszweck. 
Wenige Probleme aus der allgemeinen Staatslehre aber haben so zahlreiche und so mannig- 
feltige Lösungen gefunden wie dieses. Das hat verschiedene Gründe. Zunächst ist bei der Frage 
nach den Aufgaben des Staates der subjektiven Auffassung des Einzelnen der breiteste Spielraum 
gelassen. Nicht nur jede politische Partei und jede soziale Gruppe in der Gesellschaft setzt dem 
Staat andere Zwecke, sondern auch die Erwartungen, welche die einzelnen Individuen innerhalb 
der Parteien und Gruppen an den Staat stellen, gehen oft weit auseinander. Dazu kommt, dass 
die Frage nach den Aufgaben des Staates nicht absolut zu beantworten ist, sondern dass die Ver-
	        
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