Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Kreisfischereiordnungen. 133 
b) Nachtrag. 
Wo in geschlossenen Teichwirtschaften mit geregeltem Betrieb die 
Frühjahrs-Fischerei hergebracht ist oder bei genossenschaftlicher Vereinigung von 
Teichbesitzern nach dem Statut eingeführt wird, ist der Fang der Karpfen in 
den Hauptweihern (Abwachs-Teichen, Mastweihern) und der Versand und die 
Veräußerung derselben, vorbehaltlich der Bestimmung über das Brittelmaß, 
auch innerhalb des Monats Mai gegen vorgängige Anzeige bei der königl. 
Distriktsbehörde gestattet. 
Dergleichen Fische dürfen innerhalb der Schonzeit auch zu Markt gebracht 
und verkauft werden, wenn der Fischhändler oder Verkäufer über die recht- 
mäßige Erwerbung durch ein von der Ortspolizeibehörde unter Berücksichtigung 
der in Abs. 1 bezeichneten Momente ausgefertigtes Ursprungszeugnis sich aus- 
zuweisen vermag. 
III. pfälzische Kreisfischereiordnung vom 31. Jannar 1390. 
I. Zu 8 1 Abs. 4 der Landesfischereiordnung. 
Für den Karpfen wird eine Schonzeit vom 1. Mai bis inkl. 30. Juni 
festgesetzt. 
II. Zu g 5 Abs. 3 der Landesfischereiordnung. 
Für nachbezeichnete Fischarten werden die beigesetzten Minimal= oder 
Brittelmaße und zwar für die ganze Länge des Fisches von der Kopfspitze 
bis zum Schwanzende — Schwanzfspitzen — festgesetzt: 
30 cm für Hechte und 
25 cm für Karpfen. 
III. Zu § 2 Abs. 5 und § 6 Abs. 1 der Landesfischereiordnung. 
Die Bestimmungen in § 2, i. e. Fang= und Marktverbot, finden auf 
Karpfen während der Schonzeit und auf Hechte und Karpfen unter dem Minimal- 
maße im ganzen Regierungsbezirke gleichmäßige Anwendung. 
IV. Zu 8 17 der Landesfischereiordnung. 
Das Einlassen von Enten in die Fischwasser während der Schonzeit der 
darin vorherrschenden Fischarten ist verboten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.