Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Vorbemerkung. 
In diesem letzten Teile des Handbuchs finden sich ausführlichere fachliche 
Darstellungen, welche die Tätigkeit des exekutiven Kriminalbeamten 
und des exekutiven Holizeibeamten in ihrer polizeilichen Draxis 
(„Kriminalistisches Oraktikum“"“) im wesentlichen beleuchten. Es wird nicht 
der Anspruch erhoben, auf diesen, von Fachleuten für unseren Gebrauchszweck 
freilich in zu breiter und zu umständlicher Weise teilweise vorbearbeiteten 
Gebieten etwas Teues zu sagen. Es kam darauf an, den DHolizeibeamten 
ein knappe und gemeinverständliche fortlaufende Darstellung ihrer 
hauptsächlichen Obliegenheiten zu geben, damit sie in der Lage sind, an ihrer 
Hand eine Uebersicht über ihre nicht immer leichte Tätigkeit zu erlangen. 
Diese gewonnene Uebersicht wird so hoch bewertet, weil sie das Verständnis 
und die Klarheit für den einzelnen Fall erleichtert. 
Dem exekutiven Kriminalbeamten werden eine Darstellung der wesent- 
lichen Akte seiner Erörterungstätigkeit, der Dernehmung, Derhaftung, 
Durchsuchung, Beschlagnahme, Augenscheinseinnahme, weiter 
die praktischen Gestaltungen einzelner hauptsächlich vorkommender Delikte und 
auch der wesentlichsten kriminalpolizeilichen Hilfsmittel, wie der Bertillonage 
und der Daktploskopie usw. geboten. Für den exekutiven Holizeibeamten 
finden sich die allgemeinen Derhaltungsvorschriften sowie gemein- 
verständliche Aufsätze über die Strafbarkeit des Streikpostenstehens, 
über ruhestörenden Lärm und groben Unfug, straßenpolizeiliche 
Behandlung des Auflaufs, Aufruhrs und Landfriedensbruchs, 
Bekämpfung des Winkelschankes, polizeiliches Einschreiten bei 
Mietsstreitigkeiten, strafbares Glücksspiel usw.
	        
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