Vorbemerkung.
In diesem letzten Teile des Handbuchs finden sich ausführlichere fachliche
Darstellungen, welche die Tätigkeit des exekutiven Kriminalbeamten
und des exekutiven Holizeibeamten in ihrer polizeilichen Draxis
(„Kriminalistisches Oraktikum“"“) im wesentlichen beleuchten. Es wird nicht
der Anspruch erhoben, auf diesen, von Fachleuten für unseren Gebrauchszweck
freilich in zu breiter und zu umständlicher Weise teilweise vorbearbeiteten
Gebieten etwas Teues zu sagen. Es kam darauf an, den DHolizeibeamten
ein knappe und gemeinverständliche fortlaufende Darstellung ihrer
hauptsächlichen Obliegenheiten zu geben, damit sie in der Lage sind, an ihrer
Hand eine Uebersicht über ihre nicht immer leichte Tätigkeit zu erlangen.
Diese gewonnene Uebersicht wird so hoch bewertet, weil sie das Verständnis
und die Klarheit für den einzelnen Fall erleichtert.
Dem exekutiven Kriminalbeamten werden eine Darstellung der wesent-
lichen Akte seiner Erörterungstätigkeit, der Dernehmung, Derhaftung,
Durchsuchung, Beschlagnahme, Augenscheinseinnahme, weiter
die praktischen Gestaltungen einzelner hauptsächlich vorkommender Delikte und
auch der wesentlichsten kriminalpolizeilichen Hilfsmittel, wie der Bertillonage
und der Daktploskopie usw. geboten. Für den exekutiven Holizeibeamten
finden sich die allgemeinen Derhaltungsvorschriften sowie gemein-
verständliche Aufsätze über die Strafbarkeit des Streikpostenstehens,
über ruhestörenden Lärm und groben Unfug, straßenpolizeiliche
Behandlung des Auflaufs, Aufruhrs und Landfriedensbruchs,
Bekämpfung des Winkelschankes, polizeiliches Einschreiten bei
Mietsstreitigkeiten, strafbares Glücksspiel usw.