352 I. Der exekutive Kriminalbeamte.
Von den Spezialisten der Betrüger seien folgende hervorgehoben: Adelige
Betrüger, Annoncenschwindler, Bankschwindler, Betrüger beim Geldwechseln, Bettel-
briefschwindler, Betrüger von Kindern, Darlehnsschwindler, Fahrradschwindler;
Geldmännel (erbieten sich gegen echtes Geld einen großen Betrag unechtes Geld zu
verschaffen); Heiratsschwindler, welche es auf die Ersparnisse der „Braut"“ absehen;
Hochstapler, die unter falschem Namen und mit falschen Papieren oder sonst als
gutsituierte Leute auftreten und sich auf Kredit alles, was sie wünschen, zu ver-
schaffen wissen; Hotelschwindler und Zechpreller; Kautionsschwindler, welche einen
anderen gegen eine von diesem zu erlegende Kaution in einem entweder gar nicht
vorhandenen oder nicht lebensfähigen Geschäfte anzustellen versprechen; Mietgeld-
schwindler; Nepper, die wertlose Ware als gute verkaufen; Orden= und Titel-
schwindler; Sammellistenschwindler; Billetschwindler, welche Billets für ein gar nicht
in Aussicht genommenes Unternehmen, z. B. Konzert einer blinden Sängerin, ver-
kaufen; Telephonschwindler, welche unter dem Namen eines anderen telephonisch
Bestellungen machen; Versicherungsschwindler, Warenschwindler, Wahrsagerinnen,
Wechselreiter, Falschspieler; sogenannte schwarze Bande, Vereinigung mehrerer
Betrüger, die sich gegenseitig bei Wareneinkauf auf Kredit, bei Ankauf von Grund-
stücken, Uebernahme von Hypotheken, Annahme von Wechseln usw. in die Hände
arbeiten, sich gegenseitig empfehlen und als zahlungs fähig hinstellen.
Einige Bemerkungen sind noch über den Falschspieler am Platze. Seine Kunst
geht auf den alten Spruch zurück: „Geschwindigkeit ist keine Hexerei“. Er besitzt
meist Menschenkenntnis, mit der er den Grad der Schlauheit seiner Mitspieler
erkennt, ist sehr gewandt und sicher und ebenso dreist. Er operiert verschieden. Bei
Gelegenheit des Spieles merkt er sich, wie die Karten fallen, nimmt beim Karten-
geben die Haufen, welche die meisten Trümpfe enthalten, in die Mitte und hält sie
beim Mischen fest; beim Abheben durch die Mitspieler paßt er dann auf, wohin
das bewußte Paket zu liegen kommt. Oder er dirigiert mit den Fingern der linken
Hand die Karten in der hohlen linken Hand so, daß er die Trümpfe seinem Genossen
unauffällig geben kann. Hat er keinen Gehülfen als Mitspieler, so steht der Genosse gewiß
in der Nähe und gibt durch Zeichen bekannt, welche Karten der Partner besitzt.
Diese Zeichen werden verschieden verabredet. Es bedeutet z. B. der rechte Zeigefinger
an die Nase gehalten, daß der Spielgegner die Eichelwenzelkarte hat, die Zigarre
im linken Mundwinkel zeigt die Grünwenzelkarte an. Beliebt ist auch das Kenn-
zeichnen der Karten (Maqguillage). Der Falschspieler trägt zu diesem Zwecke
manchmal einen Fingerring, der auf dem äußeren Reif eine feine Spitze hat. Mit
dieser sticht er unauffällig beim Spielen oder Kartengeben in der fremden, von ihm
also noch nicht präparierten Karte winzige, aber fühlbare Löcher in die Wenzelkarten,
deren Verteilung er dann beim Kartengeben einrichten und kontrolieren kann. Auch
werden die Hauptkarten am Rande etwas beschnitten oder auf der Rückseite rauh
gerieben oder mit kleinen Punkten, Strichen oder Kennzeichen gezeichnet. Oder es
werden die Karten, welche für das Spiel minderwertig sind, an der Längsseite