Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

352 I. Der exekutive Kriminalbeamte. 
Von den Spezialisten der Betrüger seien folgende hervorgehoben: Adelige 
Betrüger, Annoncenschwindler, Bankschwindler, Betrüger beim Geldwechseln, Bettel- 
briefschwindler, Betrüger von Kindern, Darlehnsschwindler, Fahrradschwindler; 
Geldmännel (erbieten sich gegen echtes Geld einen großen Betrag unechtes Geld zu 
verschaffen); Heiratsschwindler, welche es auf die Ersparnisse der „Braut"“ absehen; 
Hochstapler, die unter falschem Namen und mit falschen Papieren oder sonst als 
gutsituierte Leute auftreten und sich auf Kredit alles, was sie wünschen, zu ver- 
schaffen wissen; Hotelschwindler und Zechpreller; Kautionsschwindler, welche einen 
anderen gegen eine von diesem zu erlegende Kaution in einem entweder gar nicht 
vorhandenen oder nicht lebensfähigen Geschäfte anzustellen versprechen; Mietgeld- 
schwindler; Nepper, die wertlose Ware als gute verkaufen; Orden= und Titel- 
schwindler; Sammellistenschwindler; Billetschwindler, welche Billets für ein gar nicht 
in Aussicht genommenes Unternehmen, z. B. Konzert einer blinden Sängerin, ver- 
kaufen; Telephonschwindler, welche unter dem Namen eines anderen telephonisch 
Bestellungen machen; Versicherungsschwindler, Warenschwindler, Wahrsagerinnen, 
Wechselreiter, Falschspieler; sogenannte schwarze Bande, Vereinigung mehrerer 
Betrüger, die sich gegenseitig bei Wareneinkauf auf Kredit, bei Ankauf von Grund- 
stücken, Uebernahme von Hypotheken, Annahme von Wechseln usw. in die Hände 
arbeiten, sich gegenseitig empfehlen und als zahlungs fähig hinstellen. 
Einige Bemerkungen sind noch über den Falschspieler am Platze. Seine Kunst 
geht auf den alten Spruch zurück: „Geschwindigkeit ist keine Hexerei“. Er besitzt 
meist Menschenkenntnis, mit der er den Grad der Schlauheit seiner Mitspieler 
erkennt, ist sehr gewandt und sicher und ebenso dreist. Er operiert verschieden. Bei 
Gelegenheit des Spieles merkt er sich, wie die Karten fallen, nimmt beim Karten- 
geben die Haufen, welche die meisten Trümpfe enthalten, in die Mitte und hält sie 
beim Mischen fest; beim Abheben durch die Mitspieler paßt er dann auf, wohin 
das bewußte Paket zu liegen kommt. Oder er dirigiert mit den Fingern der linken 
Hand die Karten in der hohlen linken Hand so, daß er die Trümpfe seinem Genossen 
unauffällig geben kann. Hat er keinen Gehülfen als Mitspieler, so steht der Genosse gewiß 
in der Nähe und gibt durch Zeichen bekannt, welche Karten der Partner besitzt. 
Diese Zeichen werden verschieden verabredet. Es bedeutet z. B. der rechte Zeigefinger 
an die Nase gehalten, daß der Spielgegner die Eichelwenzelkarte hat, die Zigarre 
im linken Mundwinkel zeigt die Grünwenzelkarte an. Beliebt ist auch das Kenn- 
zeichnen der Karten (Maqguillage). Der Falschspieler trägt zu diesem Zwecke 
manchmal einen Fingerring, der auf dem äußeren Reif eine feine Spitze hat. Mit 
dieser sticht er unauffällig beim Spielen oder Kartengeben in der fremden, von ihm 
also noch nicht präparierten Karte winzige, aber fühlbare Löcher in die Wenzelkarten, 
deren Verteilung er dann beim Kartengeben einrichten und kontrolieren kann. Auch 
werden die Hauptkarten am Rande etwas beschnitten oder auf der Rückseite rauh 
gerieben oder mit kleinen Punkten, Strichen oder Kennzeichen gezeichnet. Oder es 
werden die Karten, welche für das Spiel minderwertig sind, an der Längsseite
	        
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