Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Daktyloskopie. — Gaunerzinken und Geheimschrift. 391 
Der sogenannte Scheinlingszinken — Zukneifen des linken Auges und 
Schielen mit dem rechten Auge — ist unter Verbrechern als Erkennungszeichen bekannt. 
Ebenso drei Handzinken, nämlich 
1. geöffnete hohle Hand, Spitzen des Daumens und Zeigefingers ca. 4 cm 
von einander entfernt gehalten, 
2. Daumen und Zeigefinger leicht an einander gelegt, die übrigen Finger 
gespreizt, 
3. Hand geballt, Daumen nach oben gestreckt, als Zeichen des Erkennens 
und der Aufforderung zum Beistande. 
Endlich dienen die sogenannten Greiflingzinken — Schreiben von Buch- 
staben in der Luft, Zeichen, deren sich Taubstumme zur Verständigung bedienen — 
zur gegenseitigen Verständigung. 
Hier ist auch der Zurufe zu gedenken, die von dem sogenannten Schmieresteher 
ausgestoßen werden, um den Komplizen, der sich an „der Arbeit“ befindet, zu warnen 
oder zur Flucht zu veranlassen. Jeder patrouillierende Wach= und Sicherheitsmann 
muß des Nachts auf Rufe, Husten, Räuspern usw. einzeln gehender Passanten 
merken. Mag die Sache zunächst noch so harmlos aussehen, so ist es doch nicht 
ausgeschlossen, daß die betreffende Person ein Aufpasser ist. Rufe wie Lampe, 
Putz, Licht usw. deuten darauf hin, daß ein Diebstahl im Gange war. 
Die Bilderschrift, die früher viel von Verbrechern zur gegenseitigen Ver- 
ständigung angewendet wurde, ist wohl jetzt in Wegfall gekommen, aber Landstreicher 
und Vagabunden haben noch Zeichen, in welchen Häusern „dufte“ Menschen 
wohnen, die an Bettler Gaben verabreichen, oder welcher Ort strenge Polizei usw. hat. 
So bedeutet z. B.: 
Haus ist gut. — Lehrer. 
M Gefängnis. 0000 reiche Leute. 
n: —7 
wohnt Polizei. gibt nichts. 
0 alte, allein wohnende Frauens- 
Papiere werden angesehen. person. 
A Gefängnisstrafe. beten beim Ansprechen. 
reiche Gabe. Polizei im Orte.
	        
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