Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Gaunerzinken und Geheimschrift. 303 
Die Entzifferung von derartigen Schriftstücken läßt sich noch dadurch er- 
schweren, daß für jede Zeile ein anderes Alphabet oder sogenannte „stumme Buch- 
staben“ eingeschoben werden, d. h. Buchstaben, die keine Bedeutung haben. Z. B. „Polizei“ 
würde so aussehen: 
Svfayqga 
Würde dieses Wort nun mit stummen Buchstaben ausgefüllt werden, könnte 
man schreiben: 
SvV" litti ay wattam da mala. 
4. Ein weiteres System ist die Zifferschrift. Die Buchstaben werden hier 
ebenfalls in beliebige Gruppen geteilt, z. B.: 
1 2 3 45 1 23 45 1 23 45 6 1 2 3 4 5 1 2 3 
dhamoz bu Vko sagein crwyyp# 1t 
5 3 6 2 8 
Bei dieser Geheimschrift wird jeder Buchstabe durch die Zahl der Gruppe, 
sowie durch seine Stellung in derselben geschrieben. Das Wort „Vorsicht“ würde 
demnach so aussehen: 
33 35 22 61 65 21 5283. 
Diese Zifferschrift kann auch durch Brüche ausgedrückt werden; um diese noch 
unleserlicher zu machen, werden oft fingierte Zahlen eingeschoben, z. B. 2—7. Das 
Wort „Vorsicht“ würde dann so aussehen: 
Die zweite Nummer des Zählers bedeutet die Gruppe, die zweite Nummer 
des Nenners die Stellung des Buchstabens in der Gruppe. 
5. Weiter gibt es sogenannte Buchstabenchiffren (Vokalchiffren), 
die einen Schlüssel voraussetzen, den beide Korrespondenten besitzen müssen. Nach- 
stehend folgt ein solches Schema: 
OOK 2 
ullm T1 
  
Durch zwei Vokale, die in vorstehendem Schema von dem auszudrückenden 
Buchstaben aus in denselben Reihen am äußersten links und am obersten stehen,
	        
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