Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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des Reichsgerichts ergeben hat, niedergelegt finden. Es ist versucht worden, 
auch die Lehren in schwierigen Fragen, z. B. über den sogenannten dolus 
eventualis, über den Dersuch am untauglichen Objekte und mit untauglichen 
Witteln, über Jdeal= und Realkonkurrenz, in gemeinverständlicher Weise 
darzustellen. Schwierige Tatbestände, wie die des Mordes, Totschlags, 
Betrugs usw., sind eingehend entwickelt worden. Es erschien aber weiter 
auch wünschenswert, daß der exekutive Holizei= und Kriminalbeamte sich in 
denjenigen Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes einigermaßen zurechtfindet, 
welche zum Derständnisse der Strafgesetze unentbehrlich sind. Es ist deshalb 
der Dersuch gemacht worden, diese wesentlichen Dorschriften aus dem Bürger- 
lichen Gesetzbuche, der HGivilprozeßordnung, der MWechsel- 
ordnung und dem Dandelsgesetzbuche übersichtlich zusammenzustellen. 
Weil es auch ein Daupterfordernis war, die einzelnen Daragraphen oder 
Gruppen von solchen in der umfangreichen Reichsstrafgesetzgebung leicht auf- 
findbdar zu machen, so sind sie durchgängig mit in die Augen fallenden 
Inhaltsstichworten versehen worden. 
Im zweiten Teile des Handbuches finden sich die geläufigsten 
Strafgesetze der Königreiche Preußen, Bapern, Sachsen und 
Württemberg, im dritten Teile endlich — HDolizeiliches Draktikum 
der exekutiven Kriminalbeamten und der exekutiven Holizei- 
beamten — eine Reihe gemeinverständlicher Aufsätze, welche die Tätigkeit 
des exekutiven Holizei= und Kriminalbeamten bei seinen Er- 
örterungen im allgemeinen und bei einzelnen Verbrechen und Dergehen, welche 
ihn täglich beschäftigen, im besonderen beleuchten. Dier werden auch die 
Technik der Bertillonage und der Daktpyloskopic, sowie die auch für 
den Holizeibeamten wichtigen Fragen der gerichtlichen Öschiatrie 
behandelt. In der vorliegenden zweiten Auflage sind nun auch 
die Dauptgesich'tspunkte der Tätigkeit des exekutiven Dolizei- 
beamten in verschiedenen Aufsätzen beleuchtet worden. Die 
allgemeinen VNDerhaltungsvorschriften bei Ausübung des 
Exekutivdienstes, Strafbarkeit des Streikpostenstehens, Wesen 
und Arten des groben Unfugs und ruhestörenden Lärms, straßen- 
polizeiliche Zehandlung von Auflauf, Aufrulrr und Landfriedens- 
bruch, Bekämpfung des Winkelschankes, polizeiliches Ein- 
schreiten bei Mietsstreitigkeiten usw. werden eingehend erörtert. 
Als Anhang zum dritten Teile findet der Holizei= und Kriminalbeamte 
ein Formularbuch, in welchem Formulare für Anzeigen über die haupt- 
sächlichsten Straftaten unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Gestaltung 
der einzelnen Fälle gegeben werden. In diesemm Formularbuche sind 
die im „Holizeilichen Oraktikum“ gegebenen Fingerzeige praktisch ver- 
wertet worden. Dielleicht eignet sich der Holizei= und Kriminalbeamte aus 
diesem Formularbuche die praktischen Kenntnisse am leichtesten und zupver-
	        
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