I. Diebstahl. 7
Dieses Rohr ist mit eisernen Klammern in
den Mauern des Grundstücks befestigt. Diese
Klammern können, wie ein Versuch ergab, sehr
leicht als Sprossen einer Leiter benutzt werden. Ist
auf ihnen der Dieb emporgestiegen, so gelangte er
im ersten Stockwerke gerade an dasjenige unvergitterte
dreiteilige Fenster, in dessen mittelstem Teile die mittelste
der drei Scheiben durchgestoßen worden ist. Da
die Scherben der zerbrochenen Scheibe frei dalagen,
so kann der Dieb ein sogenanntes Pflaster zum Ein-
drücken des Glases nicht benutzt haben. Da im
Hause, soweit bisher in Erfahrung gebracht werden-
konnte, niemand ein verdächtiges Geklirr gehört hat,
so wird der Dieb die Scheibe vielleicht bei den
dröhnenden Stundenschlägen der nahen Kreuzkirche
eingedrückt haben.
Der Dieb ist nicht durch die eingeschlagene
Scheibe hindurchgekrochen, es wäre dies wegen der
Kleinheit der Oeffnung nicht möglich gewesen. Wohl
aber hat der Dieb mit der Hand durch die zerbrochene
Scheibe hindurchgegriffen und den Fensterflügel durch
Wegschieben der inneren Riegel geöffnet. Bei dieser
Tätigkeit hat er einen geeigneten Standplatz auf
einem steinernen Vorsprung nehmen können; Abdrücke
von Fußspuren oder Fingern waren nirgend wahr-
nehmbar, insbesondere auch nicht an den Glasscheiben.
Durch den so geöffneten Fensterflügel ist nun der
Dieb in die in dem 1. Stockwerke gelegenen Räumlich-
keiten gelangt.
Wenn sich der Dieb, was nicht ausgeschlossen
erscheint, in der Hausflur hat einschließen lassen, so
war es für ihn, wie der Augenschein zeigt, ebenfalls
nicht schwer, durch das von innen geöffnete Haus-
flurfenster im 1. Stockwerke durch nur wenige
Schritte auf den erwähnten steinernen Vorsprung zu
gelangen. Auch auf dem äußeren steinernen Sims
des Flurfensters waren Abdrücke von Fußspuren
nicht zu sehen.
Im Innern der Räumlichkeiten des 1. Stockes
hat der Dieb eine Anzahl größere Pappkartons, die in
dem großen dreiteiligen Fenster im Innern aufgestellt
waren, umgeworfen, weil sie den Weg versperrten.