Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

24 
Diebstahl oder Unter- 
schlagung. 
§§ 242. 246 d. Str. G. Bs. 
. Diebischer Fetischist. 
§* 242 b. Sir.G Bs. 
Formularbuch. 
seine Absicht, es lediglich als Pfand zu behalten, 
nicht zu widerlegen, also ein Diebstahl an dem Fahr- 
rade nicht nachzuweisen sein, sondern nur unerlaubte 
Selbsthülfe in Frage kommen. 
Königsberg, den 20. Juni 1904. 
Der Anzeigeerstatter Schlenkrich erschien gestern 
wieder an Polizeistelle und zeigte an, wie er eben 
zufällig bei dem Fahrradhändler Heinrich Berthold, 
Augustastraße 16, festgestellt, habe Nischelmann an 
diesen am 16. d. Mts. das ihm aus der Hausflur 
weggenommene Fahrrad für 60 Mark verkauft. 
Berthold bestätigte auf Befragen diese Angaben, 
und Schlenkrich rekognoszierte das Rad als das seinige. 
Nischelmann, hierüber zur Rede gestellt, gab 
den Verkauf des Rades zu, behauptete aber, hierzu 
wegen Befriedigung für seine Darlehnsforderung 
berechtigt gewesen zu sein. Aus Schlenkrichs Reden 
habe er neulich entnommen, daß er von diesem niemals 
Bezahlung zu erwarten habe, weshalb er zur Ver- 
meidung eines Prozesses das Rad nach Verlauf von 
3 Tagen verkauft und den Erlös für seine Forderung 
behalten habe. Nischelmann bestritt aber ausdrücklich, 
schon bei Wegnahme des Rades die Verkaufsabsicht 
gehabt zu haben; vielmehr habe er Schlenkrich von 
dem Vorgefallenen in Kenntnis setzen und dann die 
Bezahlung der 65 Mark abwarten wollen. 
Nischelmann wurde darauf aufmerksam gemacht, 
daß er kein Recht gehabt habe, mit Umgehung der 
Festsetzung der streitigen Darlehnsforderung im Prozeß- 
wege eigenmächtig über das Fahrrad wie ein Eigen- 
tümer zu verfügen und daß in seiner Handlungsweise 
mindestens eine Unterschlagung des Fahrrades zu 
erblicken sein werde. 
Berlin, den 2. März 1904. 
Die hier Neue Winterfeldstraße 31, Hhs. III, 
bei dem Dekorationsmaler Richard Barthel 
wohnhafte, zur Zeit stellungslose Kellnerin Amanda 
Freitag zeigte gestern hier an, daß ihr im Laufe 
der letzten Tage aus ihrer offenen Stube eine frei
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.