13. Straflose Vorbe-
reitungshandlung zu
schwerem Diebstahl und
versuchter schwerer
Diebstahl.
§§ 242, 243,3, 43 d. Str. G.Bse.
I. Diebstahl. 33
dem Aufziehen des Kastens das „wegnehmen"“ noch
nicht begonnen hat, erstatte ich hiermit Anzeige.
Arnold tritt sehr dreist auf. Seinem Vater ist Mit-
teilung von dem Vorfalle gemacht worden.
Leipzig, den 2. November 1904.
Heute Abend in der 6. Stunde wurde der in
der vorstehenden Anzeige genannte Schüler Fritz
Max Arnold von dem Bürstenhändler Moritz
Schiller, hier, Petersstraße 31, mit der Anzeige
zugeführt, daß der Knabe soeben in seinem Laden
eine Haarbürste zu kaufen verlangt habe, die er
erst aus einem noch im Hinterraum des Ladens be-
findlichen Karton habe auspacken müssen.
Währenddessen habe seine Ehefrau Liddy
geb. Vogel in den Laden gehen wollen und beim
Betreten desselben den Knaben dabei betroffen, wie
dieser über die Ladentafel gebeugt, den Ladenkasten
mit der Ladenkasse ziemlich weit aufgezogen und
seine rechte Hand in dem Kasten gehabt habe.
Arnold gab auf Verhalt die Darstellung Schillers
als richtig zu und räumte ein, daß er sich Geld-
stücke habe wegnehmen wollen. Er habe schon
einige Geldstücke zwischen den Fingern gehabt, die
ihm aber vor Schreck wieder entglitten wären. Das
Geld habe er zum Ankauf einer Ziehharmonika
verwenden wollen. Arnold machte einen aufgeweckten,
durchtriebenen Eindruck. Seinem Vater ist Mit-
teilung von dem Vorkommnis gemacht worden. Ich
erstatte wegen versuchten Diebstahls gegen Arnold
Anzeige
Hamburg, den 27. August 1904.
Als ich in der vergangenen Nacht 11 Uhr 27 Mi-
nuten bei meinem Patrouillengang durch die Burgstraße
kam, bemerkte ich, daß in dem zum Grundstücke Nr. 6
gehörigen kleinen Garten ein Mann eine Leiter an das
im Garten stehende Gartengebäude anlehnte und
zwar, wie ich näherkommend und genauer hinsehend
feststellen konnte, gerade unterhalb eines im ersten
Stockwerke des Gebäudes befindlichen offenen Fensters.
das, wie das ganze Haus, nicht erhellt war. Ich
beobachtete den Unbekannten einige Augenblicke und
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