Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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Formularbuch. 
orientierte mich, daß ich ohne Schwierigkeit über 
die Gartenmauer klettern konnte. Ich beabsichtigte 
deshalb zu warten, bis der Unbekannte auf der 
Höhe der Leiter stehe, um seiner so mit Sicherheit 
habhaft zu werden, und stellte mich an eine ge- 
eignete Stelle zum Uebersteigen da, wo ich auch 
die Leiter übersehen konnte, auf. Ehe nun noch der 
Mann einen Fuß auf die Leiter gesetzt hatte, kam 
aber ein anderer Mann aus dem Hauptgebäude 
herausgelaufen und rief laut: „Georg, Georg!“ 
Der Mann mit der Leiter duckte sich schnell im 
Dunkeln, blieb aber an seinem Platze am Hause 
stehen. Als der zweite Mann näher kam, trat 
der erstere Mann hervor und sagte scheinbar gleich- 
giltig: „Was willst Du denn, Vater?'“ „Was 
willst Du denn?“ erwiderte ihm aber der angeredete 
Vater, „Mausen willst Du, einsteigen.“ Der Sohn 
erwiderte nichts und beide, der Vater die Leiter 
ergreifend, schickten sich zum Gehen an. 
Nunmehr gab ich mich zu erkennen und ver- 
langte Einlaß zur Feststellung des Tatbestandes. 
Der Aeltere von beiden, in welchen ich den Maurer 
und Hausmann Max Holst, Burgstraße 6 wohnhaft, 
feststellte, erklärte mir nach einigem Zögern ganz frei- 
mütig, er habe in seiner Schlafstube gemerkt, wie sein 
am 16. Mai 1888 in Hamburg geborener Sohn 
Fritz Georg Holst 
heimlich aufgestanden sei und durch die Hintertüre das 
Haus verlassen habe. Nichts gutes ahnend, sei er 
ihm gefolgt, habe sofort gemerkt, daß die Leiter 
nicht am gewohnten Orte an der Hintertüre stehe, 
und vermutet, daß der Junge, der durch schlechten 
Umgang verdorben sei, bei der im Gartengebäude 
wohnhaften Privata Ella Meyer, die wegen der 
großen Wärme in der jetzigen Jahreszeit während 
der Nacht immer ein oder mehrere Fenster offen 
lasse, einsteigen und stehlen wolle. Die Meyer hörc 
schwer und solle viel Geld im Hause haben. 
Fritz Georg Holst erklärte auf die Be- 
schuldigungen seines Vaters nichts und blieb auch 
mir die Antwort über den Zweck seines Tuns 
schuldig. Der Vater meinte, es sei ganz gut, daß
	        
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