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17. Heraussinden des
Täters aus einer
größeren Anzahl von
Personen.
§ 242 des Str. G. Bs.
Skizze.
Formularbuch.
Durch den Schriftsetzer Wilhelm Müller erfuhr
ich, daß Blühers Genosse der Gelegenheitsarbeiter
Heinrich Franz Klemm,
am 12. November 1871 in Berlin geboren,
z. Zt. ohne Arbeit und ohne Wohnung,
sein wird, der die letzten Nächte bei Blüher geschlafen
hat, aber seit dem 4. Juni d. J. nicht wieder dahin
zurückgekehrt ist. Er ist in Vigilanz gestellt. Die
von Müller abgegebene Beschreibung paßt auf den
Genossen. Die Simon wird wegen Diebstahls,
Blüher und Klemm werden wegen Beihülfe dazu
oder Mittäterschaft angezeigt.
Stettin, den 26. Februar 1904.
Der hier Elisabethstraße 26, II wohnhafte
Zigarettenfabrikant Josef Mattuscheck, der in
der 1. Etage desselben Hauses seine Geschäfts= und
Fabrikräumlichkeiten hat, ließ am 24. d. M. nach-
mittags kurz vor halb fünf Uhr um einen Polizei-
beamten bitten, weil eine seiner Arbeiterinnen
bestohlen sein wolle.
Bei meinem Eintreffen erklärte mir die
Geschäftsdirektrire Adele ledige Barnum, daß
ihr soeben die Zigarettenarbeiterin Hedwig Klüder
hier gemeldet habe, ihr sei aus ihrem in der gemein-
schaftlichen Garderobe der Arbeiterinnen hängenden
Winterjackett das in der Tasche desselben befindlich ge-
wesene Portemonnaie von schwarzem Leder und nickelem
Bügel mit 15 Mark Inhalt, die sie heute mittag
von der Sparkasse geholt habe, gestohlen worden,
während das Sparkassenbuch in der anderen Tasche noch
vorhanden sei. Die aus dem Arbeitssaale heraus-
gerufene Klüder bestätigte mir dies. Das Geld habe
aus einem Zehnmark= und einem silbernen Fünfmark-
stücke bestanden. Als sie während der Vesperpause
— 4 bis 4¼ Uhr — nach dem Gelde habe sehen
wollen, sei das Portemonnaie verschwunden gewesen.
Sie habe ihren Mitarbeiterinnen, unter welchen sie
die Diebin suche, nichts merken lassen, sondern den
Diebstahl nur der Direktrice Barnum gemeldet.