Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

J. Diebstahl. 49 
Dieses Verfahren sei im Geschäfte ausdrücklich zur 
Erleichterung einer Untersuchung vorgeschrieben, was 
die Barnum mit dem Hinzufügen bestätigte, daß 
die Klüder aber insofern gegen eine andere ausdrück- 
liche Anweisung gehandelt habe, als sie das Porte- 
monnaie im Winterjackett habe stecken lassen. Es sei 
ausdrückliche Vorschrift, daß zur Vermeidung von 
Diebereien keine Wertsachen in der gemeinschaft- 
lichen Garderobe aufbewahrt werden sollten. 
Die Oertlichkeiten ergeben die nachfolgende 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Skizze. 
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- 1. Arbeitsplatz der Mirtag, . 
II. „ der Mildner, 5 
III. "„ der Dorst, 
IV. „ der Vogel, 
V. „ der Auer 
d Jackett der Klüder, 
e „der Mildner. 
In dem Arbeitssaale werden 33 Zigaretten- 
arbeiterinnen beschäftigt, welche alle ihre Kleidungs- 
stücke in der nicht verschließbaren, nur mit Schiebe- 
türen versehenen gemeinschaftlichen Garderobe auf- 
bewahren. Vor Beginn der Arbeitszeit und während 
der Pausen halten sich die Arbeiterinnen zum Teil 
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