Formularbuch.
sei doch unmöglich, von dieser Summe die Straßen-
bahngelder und Zechen, die er oft auch für die Ge-
schäftskunden bezahlt habe, zu bestreiten. Bialas
habe ausdrücklich gewünscht, daß Matthes die Ge-
schäftskunden, insbesondere die Restaurateure, durch
Zechen animiere. So habe er bei dem unter 5
genannten Restaurateur Grahl, um ihn zur Abnahme
einer Lowry zu bestimmen, eine Weinzeche von 12 M.
gemacht. Der hierzu befragte Grahl bestätigte dies.
Matthes bemerkte weiter, er habe nicht gewagt, gegen
Bialas mit seiner Forderung bestimmt aufzutreten,
da er sonst Kündigung habe befürchten müssen. Er
habe aber immer damit gerechnet, den etwas launen-
haften Prinzipal bei gelegentlicher guter Stimmung zur
Erhöhung der Tagesspesen zu bewegen. Bialas konnte
auch nicht bestreiten, daß Matthes in solcher Weise habe
verfahren müssen und sollen, und mußte zugeben, daß
er seinem früheren Reisenden täglich 3 M. Spesen
bewilligt und gewährt habe. Der stellungslose
Matthes habe sich ihm aber angeboten und ausdrücklich
nur 1 M. 50 Pf. Tagesspesen verlangt. Richtig sei
auch, daß im Sommer mehr Spesen aufgehen als im
Winter. Er wolle deshalb nachträglich die Berechnung
von 3 M. Tagesspesen gelten lassen; mehr bewillige
er nicht, Weinzechen in Höhe von 12 M. habe Matthes
nicht zu machen. Da Matthes vom 1. Mai 1904
ab bei Bialas in Stellung gewesen sei, hätte er bis
zum 2. Jannuar auf 245 Tage — die Tagesspesen
werden bei Bialas auch für Sonn= und Feiertage
bewilligt — noch 372 M. 50 Pf. zu bekommen.
Sonach sind dem Beschuldigten folgende Beträge
gut zu schreiben:
100 M. — Pf. Kaution,
75 „ — „ Gehalt für Dezember 1904,
85 „ 53 „ 10% Provision von 855 M. 30 Pf.,
14 „ — „ verlegte Standgelder,
372 „ 50,, nachträglich bewilligte Tagesspesen,
677 M. 3 Pf.
Sonach verbleiben: 855 M. 30 Pf.,
abzüglich 6ö77 „ 03 „
178 M. 27 Pf.,