60
21. Unterschlagung des
Kellners, der Getränke
auf eigene Rechnung
übernommen hat.
§* 246 des Str.G.Bsde.
Formularbuch
vor dem 25. Oktober entgegen genommen habe.
Die Ausführung der Belgerschen Bestellung habe er
sich nicht entgehen lassen wollen und deshalb die
Ausführung bis Ende November zugesagt. In den
nächsten Tagen würden die Belgerschen Anzüge in
Angriff genommen und in der ersten Woche des
Dezembers fertig gestellt werden. Seine Geldver-
legenheit sei nur vorübergehend gewesen, er besitze
schon längere Zeit wieder das Geld zur Einlösung
der Anzüge, habe nur hierzu keine Zeit und auch
keinen genügenden Anlaß gehabt, weil er ja den Stoff
doch noch nicht habe verarbeiten können. Salter
beauftragte in meiner Gegenwart unter Aushändigung
des Pfandscheins und von 27 Mark Geld seinen Lauf-
burschen Artur Semmler mit Auslösung des ver-
pfändeten Stoffes, der dem Belger, wenn es dieser
wünsche, ausgehändigt werden sollte. Belger sah
davon ab, weil er hoffte, den Anzug von Salter
in der ersten Dezemberwoche fertiggestellt zu erhalten.
Wie mir gestern Belger mitteilte, hat Salter tatsächlich
den Stoff eingelöst.
Dem Salter wird das Bewußtsein einer
Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise nicht nach-
zuweisen sein.
Frankfurt a. M., den 24. September 1904.
Der hier Römergasse 9, II wohnhafte Restaurateur
Albert Nienhold zeigte am 20. d. Mts. hier an,
daß der
am 12. Oktober 1877 in Wien geborene
Kellner Franz Kaver Trinks,
bei ihm noch in Stellung,
ihm im Laufe der vergangenen Woche ungefähr
170 M., eine genaue Berechnung müsse er noch
aufstellen, unterschlagen habe.
Trinks kaufe von ihm alle Getränke —
Weine, Biere und Spirituosen — auf Kredit
bis zu der stets am Wochenschlusse stattfindenden
Abrechnung und setze dann auf eigene Gefahr
und Rechnung diese Getränke an die in der
Wirtschaft verkehrenden Gäste ab.