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23. Unterschlagung
von Wechselfummen.
§ 246 d. Str.G.Bs.
Art. 36 d. W. O.
Formularbuch.
Durch die in der Fabrik von Mehlhorn neben der
Geißler arbeitenden Arbeiterinnen Antonie Gräfe,
Markgrafenstraße 87, III bei den Eltern wohnhaft
und Susanne Reißland, Bischofsweg 38, IV eben-
falls bei den Eltern wohnhaft, wurde festgestellt,
daß sie während der Arbeitszeit den Ring niemals
an den Händen der Geißler gesehen haben. Wohl aber
bestätigte die Gräfe, daß sie außerhalb der Arbeits-
stätte bei der Geißler immer den Ring bemerkt
habe. Es muß wohl angenommen werden, daß die
Geißler dann auch den Ring in Sonntags Gegen-
wart getragen und dieser ihn an ihrer Hand ge-
sehen hat.
Einen Grund dafür, weshalb die Geißler, die
allerdings mit der Söhlmann nicht in demselben
Raume arbeitet, den Ring nicht während, sondern
nur außerhalb der Arbeitszeit trägt, konnte sie
nicht angeben.
Die Geißler wird wegen Unterschlagung zur
Anzeige gebracht.
Chemnitz, den 19. Oktober 1904.
Der hier Theaterstraße 21, III wohnhafte Fuhr-
werksbesitzer Gustav Hermann Biesold zeigte am
13. d. Mts. hier an, daß ihm
der am 29. Juni 1860 in Breslau geborenc,
hier Kaiserstraße 19, III wohnhafte Pferdehändler
Richard Otto Köppke
320 Mark unterschlagen habe.
Am 1. d. Mts. habe er nämlich dem Köppke
zwei Wechsel über zusammen 340 Mark übergeben.
Den einen Wechsel über 200 Mark habe er dem Akzep-
tanten desselben, dem Baumeister Leopold Rothe,
hier, Zwickauerstraße 91, II, am 2. d. Mts. als am
Fälligkeitstage vorzeigen und gegen Bezahlung der
Wechselsumme aushändigen sollen. Tatsächlich habe
am 2. d. Mts. auch Rothe, wie er aus dem in dessen
Händen befindlichen Wechsel und aus Rothes aus-
drücklichen Erklärungen entnehme, den Wechsel gegen