II. Unterschlagung. 65
Bezahlung eingelöst. Den zweiten Wechsel habe er,
Biesold, selbst akzeptiert, während Aussteller der Holz-
händler Alfred Haustein, hier, Poststraße 56, II,
sei. Köppke habe den Auftrag gehabt, sich selbst
auf diesen Wechsel als Giranten zu setzen und den
Wechsel zu diskontieren. Hierfür habe Köppke 20 M.
erhalten, die restlichen 120 M. oder, falls der Wechsel-
nehmer auch einen Diskont abgezogen haben würde,
den um diesen geringeren Betrag an ihn abliefern sollen.
Köppke habe sich aber bis jetzt nicht bei ihm
blicken lassen; auf Nachfrage in seiner Wohnung
habe es geheißen, er befinde sich auswärts.
Der von mir am Abende des 15. d. Mts.
(Sonnabends) in seiner Wohnung betroffene Be-
schuldigte konnte auf Verhalt nicht in Abrede stellen,
die Wechselsumme von 200 Mark und 120 Mark —
der Wechselnehmer Baumaterialienhändler Michael
Schick hier, äußere Klosterstraße 56, III, hat eben-
falls 20 Mark Diskont genommen — erhalten,
aber nicht an Biesold abgeliefert zu haben. Er sei
aber keineswegs darauf ausgegangen, das zu er-
hebende Geld für sich zu behalten. Als er die
Gelder am 2. d. Mts. in seinem Besitze gehabt,
habe er sich von den 20 Mark, die er selbst für
die Diskontierung des einen Papieres erhalten und
sich gleich kürzen sollte, einen vergnügten Abend
gemacht. Hierbei sei er in schlechte Gesellschaft
geraten und habe auch das übrige Geld angegriffen.
Nachdem dies einmal geschehen sei, habe er sich
nicht zu Biesold gewagt, sondern sei mehrere Tage
nach Berlin gefahren, wo er den Rest ebenfalls
bis auf 21 Mark, die sich noch in seinem Besitze
befanden und die er freiwillig herausgab, vertan
habe. Die 21 Mark wurden an Biesold aus-
gehändigt, Köppke erklärte sich bereit, im übrigen
Ersatz zu leisten, sobald dies möglich sei.
Soweit die 200 Mark für den Rotheschen
Wechsel in betracht kommen, wird hiermit Anzeige
wegen Unterschlagung erstattet.
Soweit Köppke auch von den Übrigen 120 Mark
den Betrag von 100 Mark sich zugeeignet und
zum größten Teile vertan hat, dürfte Unterschlagung
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