Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

V. Begünstigung und Hehlerei. — VI. Betrug. 75 
30. Kreditbetrug. Vor- 
spiegelung falscher und 
Unterdrückung wahrer 
Tatsachen. 
Bereicherungsabsicht. 
§263 d. Str.G.Bse.P 
Sonweit Schindler von dem Knaben überdies ein 
Fünfmarkstück als Geschenk angenommen hat, behauptet 
Winter, daß er nur ein Zwanzigmarkstück aus Dörings 
Ladenkasse gestohlen und von dem dagegen bei dem 
Krämer Adolf Leichsner hier, Klippeltorstraße 16, 
gewechselten Gelde die fünf Mark dem Schindler ge- 
schenkt habe. Gegenteiliges konnte von Döring nicht 
behauptet werden, und Leichsner besinnt sich, daß 
vor einigen Tagen ein Knabe ein Zwanzigmarkstück 
gewechselt und dabei ein Fünfmarkstück mit bekommen 
habe. Da aber das Fünfmarkstück von Winter nicht 
unmittelbar durch die strafbare Handlung (den Dieb- 
stahl) erlangt ist, scheidet insoweit eine Hehlerei aus. 
VI. Betrug. 
Berlin, den 6. August 1904. 
Der Inhaber eines Herrenkonfektionsgeschäftes 
Siegfried Hirsch, hier, Friedrichstraße Nr. 127, brachte 
am 2. d. M. zur Anzeige, daß 
der hier, Schaperstraße 14, II, wohnhafte 
Leutnant a. D. 
Alfred Edgar von Bodmer, 
geboren am 4. Juni 1870 in Straßburg, 
am 2. März d. J. in seinem Geschäftsladen er- 
schienen und sich Nachstehendes ausgesucht habe: 
1. Einen Jackettannn) 95 M. 
2. einen Frühjahrsmantel 45 „ 
3. zwei bunte Zephirhemden 14 „ 
4. 1 Dutzend Kragen 7 „ 
5. zwei bunte Schliose 4 „ 
6. 2 Paar Glacehandschuhhe 5 „ 
150 M. 
von Bodmer sei in sehr guter Garderobe bei 
ihm erschienen, sei sicher und gewandt aufgetreten, 
so daß, namentlich als er sich als Leutnant a. D. 
zu erkennen gegeben, wie er auch im Adreßbuch stehe, 
von Bezahlung überhaupt nicht gesprochen worden
	        
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