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Formularbuch.
sei. Die gekauften Garderobenstücke seien ihm deshalb
auch mit ungquittierter Rechnung in das Haus geliefert
worden, in der Annahme, daß er in einigen Wochen
bezahlen werde. von Bodmer habe sich aber seitdem nicht
mehr gerührt. Auch eine ihm am Quartalsschlusse —
am 30. Juni — zugesandte weitere Rechnung habe er
unberücksichtigt gelassen. Auf hierauf eingezogene Er-
kundigungen habe er, Hirsch, erfahren, daß der Be-
schuldigte bereits im März 1903 den Offenbarungseid
geleistet und auch sonst noch reichliche Schulden gemacht
habe. Da von Bodmer auch eine weitere Mahnung
nicht respektiert habe, sei er von ihm verklagt und
auch durch Versäumnisurteil verurteilt worden.
Die Pfändung sei aber erfolglos gewesen, weil
alle Möbelstücke der verehel. von Bodmer geb. von
Briesen gehörten und sonstige Pfandstücke nicht vor-
handen seien. Er müßte daher annehmen, daß der
Beschuldigte durch sein ganzes sicheres und kredit-
würdiges Auftreten, durch Verschweigung seiner
Mittellosigkeit, der wiederholten erfolglosen Aus-
pfändung und der Ableistung des Offenbarungseides
darauf ausgegangen sei, ihn um den Kaufpreis von
150 M. zu betrügen. Sonstige falsche Vor-
spiegelungen habe von Bodmer nicht gemacht.
Der Beschuldigte von Bodmer, der nach dem
Melderegister tatsächlich Leutnant a. D. ist, gab zu,
dem Hirsch für Entnahme der bezeichneten Garderoben-
stücke 150 M. schuldig, hierauf verklagt und erfolglos
ausgepfändet worden zu sein; er bestritt auch nicht,
den Offenbarungseid im März 1908 geleistet zu
haben. Es habe ihm aber fern gelegen, den Hirsch
betrügen zu wollen. Er beziehe, wie er mir durch
vier vorgelegte und beifolgende Postabschnitte nachwies,
von seiner in Mailand lebenden Mutter, der Klara
Ottilie von Bodmer, monatlich 400 M.,
außerdem erhalte auch seine Frau Valeska geb. von
Briesen von ihrer in Dortmund wohnenden Tante, der
Bergwerks-Direktorswitwe Adeline von Briesen.
vierteljährliche, ziffernmäßig nicht genau fixierte Beträge.
Die verehelichte von Bodmer bestätigte mir dies. Auf
Hirschs Mahnungen zu antworten, habe er unterlassen,
weil er dessen Vorgehen mißbilligen müsse. Von