Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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Formularbuch. 
sei. Die gekauften Garderobenstücke seien ihm deshalb 
auch mit ungquittierter Rechnung in das Haus geliefert 
worden, in der Annahme, daß er in einigen Wochen 
bezahlen werde. von Bodmer habe sich aber seitdem nicht 
mehr gerührt. Auch eine ihm am Quartalsschlusse — 
am 30. Juni — zugesandte weitere Rechnung habe er 
unberücksichtigt gelassen. Auf hierauf eingezogene Er- 
kundigungen habe er, Hirsch, erfahren, daß der Be- 
schuldigte bereits im März 1903 den Offenbarungseid 
geleistet und auch sonst noch reichliche Schulden gemacht 
habe. Da von Bodmer auch eine weitere Mahnung 
nicht respektiert habe, sei er von ihm verklagt und 
auch durch Versäumnisurteil verurteilt worden. 
Die Pfändung sei aber erfolglos gewesen, weil 
alle Möbelstücke der verehel. von Bodmer geb. von 
Briesen gehörten und sonstige Pfandstücke nicht vor- 
handen seien. Er müßte daher annehmen, daß der 
Beschuldigte durch sein ganzes sicheres und kredit- 
würdiges Auftreten, durch Verschweigung seiner 
Mittellosigkeit, der wiederholten erfolglosen Aus- 
pfändung und der Ableistung des Offenbarungseides 
darauf ausgegangen sei, ihn um den Kaufpreis von 
150 M. zu betrügen. Sonstige falsche Vor- 
spiegelungen habe von Bodmer nicht gemacht. 
Der Beschuldigte von Bodmer, der nach dem 
Melderegister tatsächlich Leutnant a. D. ist, gab zu, 
dem Hirsch für Entnahme der bezeichneten Garderoben- 
stücke 150 M. schuldig, hierauf verklagt und erfolglos 
ausgepfändet worden zu sein; er bestritt auch nicht, 
den Offenbarungseid im März 1908 geleistet zu 
haben. Es habe ihm aber fern gelegen, den Hirsch 
betrügen zu wollen. Er beziehe, wie er mir durch 
vier vorgelegte und beifolgende Postabschnitte nachwies, 
von seiner in Mailand lebenden Mutter, der Klara 
Ottilie von Bodmer, monatlich 400 M., 
außerdem erhalte auch seine Frau Valeska geb. von 
Briesen von ihrer in Dortmund wohnenden Tante, der 
Bergwerks-Direktorswitwe Adeline von Briesen. 
vierteljährliche, ziffernmäßig nicht genau fixierte Beträge. 
Die verehelichte von Bodmer bestätigte mir dies. Auf 
Hirschs Mahnungen zu antworten, habe er unterlassen, 
weil er dessen Vorgehen mißbilligen müsse. Von
	        
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