Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

32. Betrug durch 
Fahren ohne Billet auf 
der Straßenbahn. 
8 263 d. Str. G. Bs. 
VI. Betrug. 79 
verschaffen, bei Esders entnommen und dabei sich gesagt 
zu haben, daß Esders ihr die Stühle keinesfalls über- 
lassen haben würde, wenn er die sofortige Ver- 
pfändung vorausgesehen hätte. Die übrigen Sachen 
hingegen habe sie sich zur Ausstattung eines Zimmers, 
das sie vermietet habe, verschaffen und behalten 
wollen. Lediglich weil Ende Juli wieder das Geld 
bei ihr knapp geworden sei, da ihr Zimmer- 
mieter, der Student der Medizin Oswald Borr- 
mann aus Kiel, ihr Miete und Auslagen nicht 
habe bezahlen können, was Borrmann ausdrücklich 
bestätigte, habe sie am 30. Juli den Teppich ver- 
pfändet. Augenblicklich und auch in der nächsten 
Zeit werde sie nicht in der Lage sein, die ver- 
pfändeten Gegenstände einzulösen, weil sie das von 
Borrmann zu bezahlende Geld zu ihrem Lebens- 
unterhalte gebrauchen und von dem Reste vor allem 
die fällig gewesenen Monatsraten an Esders be- 
gleichen wolle. Bei Abschluß des Vertrags habe 
sie sich allerdings eingebildet, die Monatsraten frist- 
gemäß bezahlen zu können. 
Hinsichtlich der Polsterstühle erstattte ich gegen 
die Donner wegen Betrugs, hinsichtlich des Teppichs 
wegen Unterschlagung Anzeige. 
Dresden, den 14. Juli 1904. 
Heute Mittag 1 Uhr wurde mir von dem 
Schaffner der Deutschen Straßenbahngesellschaft 
Hermann Preuß, wohnhaft in Blasewitz, 
Tolkewitzerstraße 17, II, der 
am 27. Oktober 1869 in Pirna geborene Arbeiter 
Otto Max Laner, 
wohnhaft Wettinerstraße 26, IV, 
auf dem Postplatze mit der Anzeige übergeben, daß 
Lauer vom Schillerplatz aus bis auf den Postplatz 
in der Straßenbahn mitgefahren sei, ohne ein Billet 
zu lösen, und auf wiederholte Aufforderung, das 
Fahrgeld zu entrichten, erklärt habe, er habe schon 
ein Billet gelöst, dasselbe aber wieder weggeworfen. 
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