Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

34. Veruntreute und 
unterschlagene Ver- 
mögensstücke. 
§§ 266 Ziffer 1, 246, 
d. Str. G. Bs. 
VI. Belrug. — VII. Untrenc. 87 
Da die Lauckner ihrem Ehemanne sicher auf seinen 
ersten Brief nach München — wahrscheinlich haupt- 
postlagernd auf den Namen Max Landgraf — 
geantwortet hat, wird abzuwarten sein, ob aus diesem 
Briefe Lauckners wahre Absicht erhellt. Da der 
Lauckner die Verhaftung ihres Mannes verschwiegen 
worden ist, unternimmt sie es vielleicht auch, unter 
der gleichen Adresse ihren Mann zu warnen. Der 
Brief würde auf dem Hauptpostamte München zu 
beschlagnahmen sein, da ihn Lauckner nicht mehr ab- 
holen kann. 
VII. Antreue. 
Leipzig, den 31. März 1904. 
Die hier Pfasfendorferstraße 41, IV wohnhafte 
Fabrikarbeiterswitwe Arbeiterin Franziska Klose 
zeigte am 28. d. M. hier an, daß 
der am 6. März 187 8 hier geborene Stellmacher 
Rudolf Viktor Blase, 
hier, Universitätsstraße 37, III wohnhaft, 
vom hiesigen Rönigl. Amtsgericht 1903 als Vor- 
mund für ihre unmündigen Kinder Ernst Otto und 
Anna Olga Klose in Pflicht genommen worden sei. 
Am 2. Januar d. J. sei eine Schwester ihres ver- 
storbenen Ehemannes, die Mühlenbesitzersehefrau 
Henrictte Steglig in Kamenz, verstorben und 
habe ihren Kindern je 100 M. hinterlassen. Sie habe 
Blase das Geld, welches ihr mit der Post zugesendet 
worden sei, mit dem Auftrage übergeben, es in 
cinem Einlagebuche der hiesigen städtischen Sparkasse 
auf die Namen ihrer Kinder anzulegen und dieses 
dann vom Vormundschaftsgerichte mit Sperrdekret 
versehen zu lassen. So habe auch die protokollarische 
Anweisung des Vormundschaftsgerichts gelautet. Als 
sie nun vor einigen Tagen für ihre Kinder zur Be- 
schaffung von Kleidung habe Geld abheben wollen, 
habe sich herausgestellt, daß Blase auf das Spar-
	        
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