VIII. Urkundenfälschung. 93
schrieben, und daß er von Pause beauftragt worden
sei, die Rente von je 8 M. zu erheben. Der Beamte
habe dem Stürke, den er als unbescholtenen Menschen
gekannt habe, getraut, um so mehr als die Unter-
schrift auf der Quittung mit einer bei den Akten
befindlichen echten Namensunterschrift Pauses größte
Aehnlichkeit besessen habe. Stürke habe die Renten-
beträge von zusammen 16 Mark erhoben und
erhalten.
Pause selbst bezweifelt auch nicht, daß Stürke
der Fälscher ist, weil er mit ihm bis zu seiner
Krankheit verkehrt, und Stürke, der ihn öfter in
seiner Wohnung besuche, gewußt hat, daß er In-
validenrente bezieht. Stürke müsse sich gelegentlich
einige bei ihm frei dagelegene unausgefüllte Quittungs-
formulare mitgenommen haben. Pauses Handschrift
habe er leicht nachmachen können, weil er Briefe
von ihm besitze.
Da der Ratssekretär Otto Rothe, welcher die
falschen Unterschriften beglaubigt hat, die Angaben
Pauses bestätigte, wurde Stürke auf die Polizeiwache
sistiert. Hier räumte er nach kurzem Leugnen ein,
sowohl die Unterschriften Pauses auf den Quittungen
in der von Pause beschriebenen Weise fälschlich an-
gefertigt, als auch dem ihm gut bekannten Rothe
wider die Wahrheit erklärt zu haben, Pause habe
die Quittungen eigenhändig geschrieben und ihn mit
Abhebung der Rente beauftragt, so daß Rothe die
falschen Unterschriften beglaubigt und er, Stürke,
die Rentenbeträge ausgezahlt erhalten habe. Er
habe sich mit seiner kranken Frau in Not befunden,
habe gewußt, daß Pause nicht in der Lage sei, die
Rente zu erheben, und nach dessen Zustande vor der
Aufnahme in das Krankenhaus angenommen, Pause
werde dort versterben, so daß die Fälschung nicht
werde herauskommen können.
Stürke wird wegen gewinnsüchtiger Privat-
urkundenfälschung und Betrugs (soweit die fälschliche
Anfertigung von Pauses Unterschrift und Erhebung
der Rentenbeträge in Betracht kommt), sowie wegen
gewinnsüchtiger intellektueller Urkundenfälschung (soweit
die Erschleichung der Beglaubigung in Frage steht)