Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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Formularbuch. 
Cöstlin, am 1. März 1904 dem Emmerich mittels 
eingeschriebenen Briefes erklärt, daß er von dem 
gesetzlichen Pfandrechte des Vermieters Gebrauch 
mache und die Wegschaffung der Mobilien bis zur 
Bezahlung verbiete. Dasselbe habe er den Eheleuten 
Emmerich am 15. März d. J. in Gegenwart des 
im Hause 2. Stock wohnenden Fuhrwerksbesitzers 
Emil Mehnert mündlich erklärt. Gleichwohl haben 
die Eheleute Emmerich am 27. d. M. früh 5 Uhr, 
als er selbst seit einigen Tagen verreist gewesen sei 
und seine Familie noch geschlafen habe, die Wohnung 
unter Mitnahme aller Sachen verlassen. 
Cöstlin hat den beifolgenden Strafantrag gestellt. 
Der Beschuldigte räumte nur ein, dem Cöstlin 
100 M. schuldig zu sein, 25 M. ziehe er für die 
Unbrauchbarkeit eines Ofens, um dessen Reparatur 
er den Hauswirt wiederholt gebeten habe, ab. 
Es sei auch richtig, daß Cöstlin ihm erklärt 
habe, er mache vom Pfandrechte als Vermieter Ge- 
brauch. Von den in seiner Behaufung befindlichen 
Sachen gehörten aber der Schreibsekretär, der Glas- 
schrank und die Kommode seiner Ehefrau Jda 
Marianne geb. Menzel, welche sie bei ihrer am 
10. Oktober 1900 erfolgten Verheiratung von ihrem 
Vater, dem Tischlermeister Moritz Wolf hier, 
Jakobsberg 3, als Ausstattung erhalten habe. 
Wolf hat auf Befragen die Angaben seines 
Schwiegersohnes bestätigt und die beifolgenden 2 
auf seinen Namen lautenden Rechnungen vorgelegt. 
Hinsichtlich der übrigen ihm selbst gehörigen 
Sachen behauptet Emmerich, daß sie alle unentbehr- 
lich und deshalb nicht pfändbar seien. 
Er besitzt, wie der Augenschein in seiner neuen 
Wohnung lehrte, folgende Sachen: einen Kleider= 
schrank, einen Küchenschrank, zwei Tische, vier Stühle, 
eine Küchenbank, drei Bettstellen mit Betten und 
Gedecken, eine einfache Schwarzwälderuhr, ein Sofa, 
einen Waschtisch mit Zubehör, notwendigstes Küchen- 
geschirr, Messer und Gabel und notwendigste Garderobe 
(Arbeitssachen, einen besseren Anzug) für sich, seine 
Frau und seine drei Kinder im Alter von zwei bis 
fünf Jahren, einige wertlose Wandbilder, außerdem
	        
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