Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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Formularbuch. 
Er habe bei dem 
am 10. November 1852 in Bunzlau geborenen 
Zimmermeister und Hausbesitzer 
Reinhard Emil Obenaus, 
hier, Marktstraße 31 wohnhaft, 
seit 1. Oktober 1902 eine in dessen Hause im 
Parterre links gelegene, aus Stube, Kammer und 
Küche bestehende Wohnung zum jährlichen Miets- 
zinse von 300 M., zahlbar in vierteljährlichen 
Vorauszahlungen von 75 M., innegehabt, habe die 
am 1. April d. J. fällig gewesene Miete nicht be- 
zahlen können und sei auf dieselbe auch, durch 
Versäumnisurteil des hiesigen Amtsgerichts dazu 
verurteilt, erfolglos ausgepfändet worden, habe auch 
auf Antrag des Obenaus den Offenbarungseid 
leisten müssen. Am 1. Juli d. J. habe ihm nun 
Obenaus unter Einhaltung der vereinbarten viertel- 
jährlichen Kündigungsfrist für 30. September die 
Wohnung gekündigt gehabt. Er habe auch auf das 
dritte Quartal dieses Jahres den Mietzins nicht 
bezahlen können, sei aber auf dessen Zahlung und 
auf Räumung der Wohnung nicht verklagt worden. 
Eine neue Wohnung habe er noch nicht finden können. 
Am 14. d. M. aber habe nun Obenaus in 
einem Augenblicke, als die verehel. Seifert, die Vor- 
saaltüre der Wohnung offen stehen lassend, sich auf 
den Abort begeben habe, diese Gelegenheit offenbar 
abgepaßt und die nach der Hausflur gehende Vor- 
saaltüre seiner Wohnung schnell ausgehoben und ver- 
steckt. Während danach seine Frau vor Schrecken zu 
ihm an seine nahe Arbeitsstelle gekommen und ihm 
von dem Vorkommnisse Mitteilung gemacht, habe 
Obenaus, wie die beiden in der Wohnung verbliebenen 
10 und 12 Jahre alten Kinder Hilde und Walther 
ihm und seiner Ehefrau bei ihrer Rückkunft erzählt 
hätten, auch noch die von der Stube und der Kammer 
in den Vorsaal führenden Türen ausgehoben und 
fortgeschafft. 
Ich begab mich sofort mit Seifert nach dem 
Hause Marktstraße 31 und fand den geschilderten 
Zustand bestätigt.
	        
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