Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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XII. Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit. 111 
wenn er ihn habe in den Mund nehmen müssen, 
ganz nahe vor den Augen gehabt habe, ausführlich 
beschreiben, und dann möge von Eidners Geschlechtsteil 
von einem Arzt besichtigt werden, ob die beschriebenen 
Merkmale zuträfen. 
Zunächst habe von Eidner eine sehr lange, 
rüsselartige Vorhaut, welche die Eichel auch bei Erektion 
des Gliedes reichlich bedecke und erst zurückgeschoben 
werden müsse. Weiter habe von Eidner auf der 
oberen Seite des Gliedes, von Eidners Gesicht 
aus gesehen auf der von der großen Ader links 
gelegenen Seite, einen braunen runden Fleck etwa 
von der Größe des Umfanges eines gewöhnlichen 
Bleistiftes. Dieser braune Fleck habe, wenn man 
ihn durch die Lupe betrachte, eine herzförmige 
Gestalt. Hierbei erklärte Arndt noch, daß von 
Eidner eine Lupe mit weißer Elfenbeinfassung und 
Elfenbeingriff stets bei sich geführt und damit zur 
Erhöhung seiner Wollust Arndts Glied angesehen 
habe. Endlich habe von Eidner an dem rechten Ober- 
schenkel, dicht neben dem Hodensack und von den Haaren 
bedeckt, eine erhöhte, weißlich glänzende alte Narbe, 
welche nach von Eidners eigner Mitteilung davon 
herrühre, daß er sich als Knabe eine Glasscherbe 
in die Weiche gedrückt habe. Schließlich besann 
sich Arndt noch, daß von Eidner seidene Unterjacken 
und unter anderem eine gelbseidene getragen habe, 
auf deren linker Brustseite ein himmelblaues Kreuz 
eingestickt gewesen sei. Die Namenszeichnung der 
Leibwäsche nachzusehen, habe er nie Gelegenheit gehabt. 
Nach diesen eingehenden Erklärungen wurde 
von Eidner gestern nachmittag an Polizeistelle geladen 
und währenddem in seiner Wohnung von den Kriminal- 
schutzleuten Eckert und Maaß eine Durchsuchung 
vorgenommen, wobei die beifolgende elfenbeinerne 
Lupe und die zerrissene gelbseidene Unterjanke mit dem 
himmelblauen gestickten Kreuz vorgefunden wurden, 
welche Arndt als von Eidner gehörig sofort wieder- 
erkannte. 
Dem an Anmssstelle erschienenen von Eidner 
wurde hierauf Vorhalt von den neuen Angaben Arndts, 
der Aufsindung der Lupe und der Unterjacke getan 
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