XII. Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit. 119
Becher ist bei seinem Leugnen verblieben. Ins-—
besondere hat er angeführt, daß er am Donnerstag,
den 17. November bis nach 5 Uhr vor der hiesigen
Jägerkaserne am Hauptportal, wo er fast alle Nach-
mittage feilhalte, mit seinem Obstwagen gehalten, an
dortige zur Wachmannschaft gehörige Soldaten Obst
verkauft habe und sich auf deren Zeugnis beziehe.
Ausweislich des eingesehenen Wachtbuches haben
Donnerstag, den 17. November Wache gestanden
von 1— 3 Uhr die Jäger Eidner und Michael,
„ 3—5 „ „ „ Helbig „ Mittler,
„ 5—7 „ „ „ Müller „ Weichert.
Eidner und Michael besinnen sich beide, während
sie Posten am Hauptportal gestanden, Becher, der
ihnen von Gesicht, nicht aber dem Namen nach bekannt
ist, mit seinem Wagen gesehen zu haben. Ebenso
hat Helbig den Becher fast bis zur Ablösung (5 Uhr)
gesehen, während sich Mittler nicht mehr erinnern
kaun; Müller kann sich ebenfalls nicht besinnen und
Weichert glaubt, den Becher nach Aufzug auf den
Posten — also nach 5 Uhr — noch mit dem Wagen
gesehen zu haben. Die Jäger besinnen sich auf den
Tag deshalb so genau, weil sie seitdem nicht wieder
Wache gehabt haben.
Hiernach gelangt man zu folgenden Erwägungen:
Daß an der Ella Pauße das Sittlichkeitsver-
brechen nicht vorgenommen worden sein sollte, ist
kaum anzunehmen. Das Kind beschreibt die ge-
schlechtlichen Vorgänge so naturgetreu, daß sie die-
selben selbst erlebt haben muß. Selbst wenn ihr
die Mutter Pauße die Darstellung hätte eingeben
wollen, hätte sich das mangelhaft begabte Kind die-
selben gar nicht merken können. Das Kind neigt
auch gar nicht zur Lüge. Es hätte sich also, um
die Entzündung an der Scham und den Ausfluß
der Mutter gegenüber zu erklären, den Vorgang nicht
ersinnen können. Ein Grund, weshalb die Pauße
dem Becher die Tat wider die Wahrheit nachsagen
sollte, ist nicht ersichtlich.
Dafür, daß Becher der Täter ist, sprechen seine
Bekanntschaft mit der Mutter, die Beischlafsvollziehung
mit dieser, die vorübergehende Verleugnung beider,