Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

XII. Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit. 121 
45. Notzucht; Indizien- 
beweis. 
8 177 d. Str. G. Bs. 
Becher ist festgenommen worden, weil Verbrechen 
vorliegt. Der erwähnte Möbius ist noch nicht ermittelt 
worden. Auch eine Photographie desselben konnte 
nicht beschafft werden. 
Köln, den 7. Juli 1904. 
Der hier Brückenstraße 49, III wohnhafte Geometer 
Felix Ulster zeigte am 4. d. M. hier an, daß 
der am 9. Mai 1856 in Koblenz geborene, hier 
Friedrich-Wilhelmstraße 16, III wohnhafte Inhaber 
eines Spitzengeschäftes 
Benjamin Oswald Simon 
am 3. Juli d. J. in den Mittagsstunden an seiner 
am 17. August 1887 geborenen, also noch nicht 
17 Jahre alten Tochter Ottilie Martha Ulster 
Notzucht verübt habe. 
Die miterschienene Ottilie Ulster gab auf Be- 
fragen folgendes an. 
Sie ist seit 1. April d. J. bei Simon als 
Lehrmädchen in Stellung und beziehe einen monatlichen 
Gehalt von 10 M. Schon wenige Wochen nach 
ihrem Eintritt in das Geschäft habe sie von der 
damaligen Verkäuferin Franziska Blondeck, 
jetzt hier, Herzogstraße 11, III wohnhaft, erfahren, 
daß Simon, der zwar verheiratet ist und erwachsene 
Kinder hat, sehr verliebt sei. Die Blondeck habe 
ihr wiederholt erzählt, Simon habe ihr, wenn sie 
auf der Leiter stehend etwas aus einem oberen 
Fache eines Regales habe holen müssen, wozu 
er sie oft veranlaßt habe, unter die Röcke an die 
Waden und „in die Hosen“ gegriffen. Da aber die 
Ulster hiervon nie etwas gesehen hat, ist es ihr 
zweifelhaft gewesen, ob nicht die Blondeck, die selbst 
etwas herausfordernd sei, bloße Schwätzerei gemacht 
habe. Die Blondeck sei dann eines Tages weg- 
geblieben, es habe geheißen, sie habe Spitzen ge- 
stohlen. Ein zweiter Grund, weshalb die Ulster 
nicht an Unzüchtigkeiten Simons geglaubt hat, ist 
gewesen, daß die Ehefrau Simons Rosalie 
Marianne geb. Blachfeld selbst sehr viel mit 
im Geschäfte tätig gewesen sei, da Simons in der
	        
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