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Formularbuch.
sie nichts gesagt, weil sie sich geschämt habe und auch
unschlüssig gewesen sei.
Abends habe sie aber dann — der Vorfall sei
nach ihrer Mittagszeit (12 bis 1 Uhr) vor sich
gegangen — ihrer Mutter alles erzählt. Die Mutter
habe sich auch ihren Geschlechtsteil angesehen, der
ebenso wie Hemd und Beinkleid blutig gewesen sei.
Ihre Regel habe sie stets Mitte des Monats, davon
könne das Blut nicht herrühren.
Die Ulster macht einen sehr günstigen und
glaubwürdigen Eindruck. Der Vater und ihre nach-
träglich ebenfalls erschienene Mutter Theresia geb.
Mann bestätigten ihre Darstellung, soweit sie
Kenntnis haben konnten.
Der in dem Hinterzimmer seines Ladens auf-
gesuchte Beschuldigte stellte mit größter Bestimmtheit
in Abrede, sich in irgend einer Weise an dem Mädchen
vergriffen zu haben. Er könne nicht begreifen, wie
die Ulster, die auf ihn eigentlich einen ganz guten
Eindruck gemacht habe, solches dummes Zeug reden
könne. Entweder müsse sie nicht ganz richtig sein;
es gebe ja „solche verrückte Dinger", die während
der ersten Regeln sich in ihrer Phantasie solche Sachen
ausheckten, wie jeder Gerichtsarzt wisse. Oder es
stecke etwas anderes dahinter. Ein Ladeninhaber, der
Mädchen beschäftige, sei Notzuchtsanzeigen fortgesetzt
ansgesetzt; meistens habe dann das Mädchen den
Prinzipal bestohlen und komme ihm mit einer solchen
Anzeige zuvor. Er lasse sich aber nichts vormachen,
er werde einmal seine Waren durchsehen, ob etwas
fehle. Ich sollte nur seine Verkäuferin Schwenke
fragen, ob er sich auch an dieser vergriffen habe;
die Schwenke sei ja viel hübscher, es sei auch an
der strammen Schwenke mehr dran, als an der
dürren Ulster; wenn er solche Sachen machen wolle,
hätte er besseren Geschmack. Weshalb habe denn die
Ulster nie der Schwenke und seiner Frau etwas gesagt?
Die von mir befragte Schwenke konnte dem
Simon in keiner Weise nachsagen, daß er sich an
ihr vergriffen oder daß die Ulster sich bei ihr je über
ihn beklagt habe. Sie bestätigte mir aber, daß die
Blondeck ihr erzählt habe, Simon habe ihr wieder-