Formularbuch.
Gleichwohl erscheinen die Postkarten geeignet,
das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher
Beziehung zu verletzen. Die Frauenspersonen sind
zwar nicht nackt, aber das Trikot liegt ihrem Körper
so eng an, daß sie tatsächlich dessen Formen, ins-
besondere die Brüste, den Unterleib und die Ober-
schenkel, als wären sie nackt, zur Erscheinung bringen.
Auf die Wiedergabe der Reize des nackten Frauen-
leibes ist es dem Verfertiger offenbar auch nur an-
gekommen. Die Frauenspersonen, welche durchaus
nicht in artistischen Akten oder Stellungen auftreten,
zeigen ihren Körper in allen Stellungen und von
allen Seiten, was an und für sich zwecklos wäre,
wenn nicht der nackte Frauenleib wiedergegeben
werden sollte. Künstlerische Zwecke werden nach der
ganzen Art der minderwertigen Ausführung mit den
Postkarten auch nicht verfolgt. Das bei Röber ver-
kehrende Publikum, in der Hauptsache Prostituirte,
Zuhälter und junge lüsterne Leute, ist für solche
unzüchtige Postkarten auch ein geeigneter Abnehmer.
Ich sah auch, wie eine Prostituirte einem jungen
Menschen eine solche von Adler hingelegte Postkarte
mit den Worten zeigte: „Das wäre doch etwas
für Dich!“
Zur Entschließung aus § 184 des Str.G.Bs.
wird hiermit Anzeige erstattet. Adler hat feste
Wohnung.
XIII. Verbrechen und Vergehen wider das Teben.
48. Mord
oder Totschlag 7
§ 211, 212 des Str. G. Bs.
Dresden, den 21. Mai 1904.
Gestern abend 11 Uhr 10 Minuten wurde
in der 8. Polizeibezirkswache telephonisch gemeldet,
daß ein städtischer Laternenwärter auf der Prießnitz=
straße von einem Arbeiter erschossen worden und
bereits tot, der Mörder aber, der auch auf sich
selbst geschossen habe, verhaftet sei.