Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

50. Kindestötung oder 
fahrlässige Tötung. 
Indizienbeweis. 
217, 222 des Str. G. Bs. 
Formularbuch. 
Er hat zutreffend damit gerechnet, daß die Sendling, 
die ja den Verlust des Schlüssels gemerkt haben 
müsse, zu geizig sei, das Schloß auf ihre Kosten 
ändern zu lassen. In der Wohnung der Sendling 
hat er sich im Leinwandkittel in der Schlafstube hinter 
einem Vorhange versteckt, wo die Sendling einen 
Schlafrock usw. hängen hat. Er hat gewußt, daß 
die alte Frau sehr kurzsichtig ist und schwer hört. 
Deshalb habe er es wagen können, seinem Opfer 
so zu Leibe zu rücken. Als sie im Bette gelegen 
und das Licht ausgelöscht hat, sei er vorgeschlichen 
und habe 4—6 wuchtige Hiebe mit großer Schnellig= 
keit gegen ihren Schädel geführt. Die Getroffene ist 
nicht dazu gekommen, zu schreien, sie hat nur gestöhnt 
und geröchelt. Dann hat er die Kommode und den 
Sekretär geöffnet. Er hat da 400 Mark bares Geld, 
die Sparkassenbücher und 8000 Mark in Wertpapieren 
gefunden. Er hat angenommen, daß mehr Papiere 
vorhanden sein müssen, aber keine Ruhe gehabt, sie 
zu suchen. Auch Schmuckgegenstände hat er nicht 
gefunden, die Etuis seien leer gewesen. Die 8000 Mark 
Wertpapiere mit Zinsscheinen habe er zu Hause in 
ciner Kiste mit seinen alten Kinderspielsachen versteckt. 
Dort wurden sie auch gefunden. Eine noch- 
malige Durchsuchung der Wohnung der Sendling 
wird morgen vorgenommen werden. 
Dresden, den 18. Juni 1904. 
Heute Morgen 8 Uhr wurde von dem hier, 
Wasserstraße 14, 1 wohnhaften Spediteur Albrecht# 
Wehinger an Polizeistelle telephonisch angezeigt. 
daß sein Kindermädchen in der vergangenen Nach 
heimlich geboren und ihr Kind beseitigt habe. 
Ich begab mich sofort in Wehingers Wohnung 
und stellte in dessen Kindermädchen 
die am 10. Dezember 1883 in Kamenz geborenc 
Katharina Domascheck 
fest. 
Das Hausmädchen Rosa Anna Berner, 
welches nach Angabe Wehingers und seiner Ehefrau
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.