XIII. Verbrechen und Vergehen wider das Leben. 153
Kindes männlichen Geschlechts mit zerschmettertem
Schädel.
Die Kindesleiche wurde sofort von dem tele-
phonisch herbeigerufenen Kriminalgendarm Wegener
in Gewahrsam genommen und nach dem Sektions-
raume des Landgerichtsgebäudes geschafft.
Hierauf wurde die Domascheck nochmals ein-
gehend vernommen und gab hierbei folgendes an:
Im Jahre 1903 habe sie auf einem Gute bei
Kamenz als Großmagd gedient und daselbst mit
einem Knecht Wenzel Barber geschlechtlich ver-
kehrt. Am 1. Februar d. J. sei sie bei Wehinger
in Dienst getreten, worauf im März und April ihre
Regel weggeblieben, im Mai wiedergekommen, aber
im Juni abermals weggeblieben sei. Sie sei sich
darüber, ob sie schwanger gewesen, selbst nicht klar
gewesen.
In der vergangenen Nacht, als sie mit der
Berner die Rückkehr ihrer Herrschaft erwartet habe,
sei ihr gegen 10 Uhr plötzlich übel geworden, so
daß sie sich habe Ruhe gönnen und dann wegen
verspürter Leibschmerzen auf den Abort begeben
müssen. Als dann ihre Uebelkeit zugenommen, habe
sie den Abort nochmals aussuchen müssen. Da
hierbei aus ihrer Scheide auffallend viel Wasser ab-
gegangen, sei sie doch wieder auf den Gedanken ge-
kommen, daß sie gebären werde, obwohl ihrer Be-
rechnung nach die Frucht höchstens 5 Monate alt
gewesen sein könne.
Um sich gegen die weiter abgehenden Flüssig-
keiten zu schützen, habe sie sich dann in der Mädchen-
kammer einen Rock anziehen wollen. In diesem
Augenblicke habe sie verspürt, daß aus ihrem Leibe
und ihrer Scheide etwas herauskomme. Sie habe
sich gebückt und das, was abgegangen sei, in die
Hände genommen.
Sie will bestimmt geglaubt haben, daß die ab-
gehende Frucht eine nicht lebensfähige Fehlgeburt
sei. Sie hat sich aber nicht überzeugt, was sie in
der Hand gehalten habe. Es sei in der Kammer
dunkel gewesen, sie habe nichts erkennen können, auch
kein Licht angezündet. Die Geburt habe keinerlei