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Formularbuch.
Lebenszeichen von sich gegeben, insbesonderc nicht
geschrieen.
Nunmehr habe sie eine Türe gehen hören und
gemeint, ihre Herrschaft sei zurückgekehrt. Um schnell
in das Kinderzimmer zu kommen, wo sie anweisungs-
gemäß bei Rückkehr der Frau Wehinger habe er-
scheinen müssen, habe sie die Geburt mit den Fingern
von ihrem Leibe abgerissen, habe den Rock, den sie
eben habe anziehen wollen, auf das innere Brett
des noch geöffneten Fensters der Kammer und über
den äußeren Fenstersims hinweg, sowie auf den Rock
die Geburt gelegt, jedoch auf das innere Fensterbrett.
Diese Stelle sei nämlich die erste beste Ge-
legenheit zur Niederlegung der Geburt gewesen, die
sich ihr geboten habe. Nun sei sie, die Verbindungstär
offenlassend, in das anstoßende Kinderzimmer ge-
gangen, wonach mit einem Male der heftige Wirbel-
sturm sich erhoben und kurze Zeit getobt habe. Nach-
dem sie ihre Annahme, die Herrschaft sei zurück-
gekehrt, als irrtümlich erkannt habe, sei sie wieder
in die Mädchenkammer zurückgekehrt. Da habe der
Rock flatternd halb zum Fenster hinausgehangen und
die Geburt mit dem Kinde gefehlt. Der
wiederkehrende Blutverlust habe sie abgehalten, sich
um die hinuntergefallene Frucht sofort zu kümmern,
sie habe vielmehr erneut den Abort aufsuchen müssen.
Von da zurückgekehrt, habe sie der dann eintretenden
Berner sofort Mitteilung vom Vorgefallenen gemacht
und sie gebeten, die durch den starken Luftzug vom
Fensterbrette weggewehte Frucht aus dem Garten
heraufzuholen.
Diese Darstellung der Beschuldigten erscheint
völlig unglaubhaft.
Es ist zunächst nicht wahr, daß es für sic,
als sie von der Geburt überrascht wurde, die erste
beste Gelegenheit war, einen Rock über das Fenster-
brett und den äußern Fenstersims, was an und für
sich schon umständlich war, zu breiten und dann auf
das innere Fensterbrett die Geburt zu legen. Denn
vor dem Feuster in der Nische stand zur Zeit der
Tat, wie die Berner versicherte, deren 1 m 30 cm
langer und 70 em hoher Reisekorb und neben dem