Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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XIII. Verbrechen und Vergehen wider das Leben. 159 
Sie habe, damit ihre Tante und die Hausbewohner 
nichts merken sollten, noch in der Nacht und am 
andern Morgen die Blutspuren auf dem Abort und 
in der Flur aufgewischt. Am nächsten Tage habe 
sie sich sehr schwach gefühlt und im Bette gelegen. 
Am andern Tage sei es ihr aber wieder gut gewesen. 
Ihre Tante habe nichts bemerkt, und sie sei am 
Abend des 6. Januar d. Is. wieder nach Leipzig 
zurückgekehrt. Ihre Eltern hätten von ihrem ver- 
änderten Zustande nichts wahrgenommen, jedenfalls 
sich darüber nicht geäußert. 
Bei der unmittelbar nach der Befragung der 
Brandt, welche vorläufig festgenommen wurde, in 
der Wohnung von deren Vater Bahnschaffner Oskar 
Martin Brandt von mir und Kriminalschutzmann 
Oehmichen vorgenommenen Durchsuchung wurde 
genau nach den Angaben der Brandt in deren 
Kleiderschrank eine leere und noch mit einem kleinen 
Reste auf dem Boden bedeckte Rotweinflasche und 
das beifolgende Töpfchen, in welchem sich ebenfalls 
ein Rest Flüssigkeit befand, vorgefunden und von 
uns beschlagnahmt. Die Flasche ist fest verkorkt 
und die Flüssigkeit aus dem Töpfchen in das bei- 
folgende kleine fest verkorkte Fläschchen abgefüllt, im 
übrigen aber das Töpfchen nicht gereinigt worden. 
Brandt hatte Dienst und konnte zur Sache 
nicht befragt werden. Die Rosalie bverehel. 
Brandt erklärte auf Befragen, daß ihr von einer 
Schwangerschaft und einem Verhältnisse ihrer Tochter 
mit einem Bäckergehilfen Arndt nichts bekannt sei. Ihre 
Tochter könne gar keine Gelegenheit gehabt haben, 
mit ihm zu Tanze zu gehen, da sie Sonntags stets 
mit ihnen ausgehe, Verwandte besuche oder zu Hause 
bleibe. Sie habe auch nichts davon bemerkt, daß 
bei ihrer Tochter die Regel weggeblieben sei; das 
müsse ihr, da sie regelmäßig deren Wäsche wasche, 
aufgefallen sein. Wie die Rotweinflasche, welche eine 
ziemlich reinliche, also neue Etikette aufweist, in 
den Schrank gekommen und was in dem Topfe 
für Flüssigkeit sei, könne sie nicht sagen, sie habe 
nichts davon bemerkt, daß ihre Tochter etwas gekocht 
habe. Richtig sei, daß ihre Tochter im November 
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