Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

XIV. Brandstiftung. 185 
Der Augenschein ergab, daß unmittelbar beim 
Eingange, etwas von der linken Ecke entfernt, sich 
an der Decke ein Brandfleck befindet; das Deckenholz 
ist dort angekohlt. Meyer zeigte mir in seinem 
Schuppen die beiden mit Beschlag belegten beifolgenden 
zwei Brettchen, die ebenfalls an einzelnen Stellen 
angekohlt sind und schräg zu einer Eisenschiene der 
Decke gestanden haben sollen. Um an den Schuppen 
von hinten heranzukommen hat der Täter über 
mehrere Zäune klettern müssen, da das Terrain 
hinter dem Meyerschen Grundstücke vollständig und 
zwar bis zu der etwa 300 m entfernt fließenden 
RNöder durch Zaun abgegrenzt ist. Siehe folgende 
Skizze II. 
      
   
3 Skizze 1Il. Lage von Meyers Grund- 
1—— stüs und Umgebung. 
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