Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Stizze IV. 
Decke des nuteren Schuppen- 
fraumes bei Meyer. 
XIV Brandstiftung. 187 
sie mehrfach die Zahl 8 mit Bileistift geschrieben 
und kleine mit einigen Strichen herzustellende 
Kästchen darauf gemalt habe. Weiter habe er auf 
die Blätter auch einige Ringe gezeichnet. Tat- 
sächlich weisen nun die beschlagnahmten Papiere alle 
diese beschriebenen Zeichen auf. Auf Vorlegen be- 
hauptete Nixmann mit Bestimmtheit, daß diese 
Papiere der Familie Grützner gehören. Dasselbe 
bestätigten Mutter und Tochter Grützner. Grützner 
selbst liegt im Krankenhause und weiß nichts von 
der Sache. 
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Frau Grützuer behauptet nun mit Bestimmt- 
heit und wird hierin auch von ihrer Tochter unter- 
stützt, daß nur Hübler diese Witzblätter und die 
Beschreibung an sich genommen haben könne, weil 
er viel bei ihnen verkehre, die Schriften gelesen und 
gewußt habe, daß sie in der Wohnstube oben auf 
dem hohen Schreibsekretär aufbewahrt werden. 
Bei einer hierauf von mir und den Schutz- 
leuten Kunz und Endemann in Hüblers Schlaf- 
raum bei seiner Stiefmutter vorgenommenen Durch- 
suchung wurden auf einem Regale die zur Beschreibung 
des Schiffsunterganges fehlenden Blätter gefunden 
und ebenfalls beschlagnahmt.
	        
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