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Formularbuch.
er zur Sache nicht befragt worden. Trinks stellt,
soweit Sachbeschädigung in Frage kommt, aus-
drücklich Strafantrag.
Strafantrag.
Gegen den
Fleischergesellen Albin Hugo Mehnert in Dohna
stelle ich wegen Vernichtung meines Spazierstockes
Strafantrag.
Dresden, den 18. August 1901.
Richard Otto Trinks.
XVII. Wisentliche Verletzung von Absperrungsmaßregeln
bei ansteckenden Krankheiten usw.
60. Vergehen oder
Polizeiübertretung.
(Hundesperre)! Unter-
schied.
§§ 327, 328 d. Str. G. Bs.
Halle, den 12. Juli 1901.
Gestern vormittag ½11 Uhr traf ich auf
meinem Dienstgange auf der hiesigen Wilhelmstraße
die am 17. April 1865 in Dessau geborene
Professorsehefrau Adele Hertha Weinlig,
hier, Karlstraße 22, wohnhaft,
wie sie trotz der durch Bekanntmachung des Stadt-
rates vom 10. Juli d. Is. angeordneten Hunde-
sperre ihren Hund, einen schwarzen Spitz von
mittlerer Größe, nicht nur nicht an der Leine führte,
sondern überdies ohne Maulkorb laufen ließ.
Auf Befragen, ob sie nicht wisse, daß seit dem
10. d. Mts. Hundesperre angeordnet sei, verneinte
sic das. Auf meinen weiteren Vorhalt, die An-
ordnung habe doch in allen Tagesblättern gestanden,
und sie sei soeben mir entgegenkommend an einer
Plakattafel vorübergegangen, an welcher die Bekannt-
machung in großer Schrift angeklebt sei, erklärte
sie, weder sie noch ihr Ehemann haben die Bekannt-
machung gelesen, und sie sei so kurzsichtig, daß sie
ohne Lorgnette nicht sehe, was an der Plakattafel
stehe. Tatsächlich trug die Weinlig auch eine
Lorgnette. Es sei ihr deshalb auch vermutlich nicht
aufgefallen, wenn andere Hunde an der Leine ge-