XIX. Widerstand, Beamtennötigung und aktive Bestechung. 205
XIX. Widerstand, Heamtennötigung und aktive Bestechung.
62. Widerstand und
Beamtennötigung;
Unterschied. Aktive Be-
stechung und straflose
Erkaufung der Für-
sprache einer Mittels-
person; Unterschied.
Trunkenheit.
§8§ 113, 114, 333 d. Str. G. Bs.
Liegnitz, den 12. Dezember 1904.
Gestern Mittag 12 Uhr 10 Minuten betraf
ich vor der Schankwirtschaft „Eldorado“, Kohl-
markt 19,
den am 17. Mai 1861 in Magdeburg geborenen
Wild= und Geflügelhändler
Anton Willi Eckert,
hier Schützenstraße 13 wohnhaft,
dabei, wie er ohne jeden Grund Passanten anrempelte
und, als einer derselben, der als der hier Nikolai-
straße 18 wohnhafte Kaufmann Albrecht Voigt
ermittelt wurde, sich diese Ungehörigkeit verbat, ihm
mit seinem Spazierstocke drohte. Ich verwies des-
halb zunächst in der Erwartung eines Erfolges den
offenbar angetrunkenen Eckert zur Ruhe, mit dem
Bemerken, ich müsse ihn sonst arretieren. Er kehrte
sich aber nicht an meine Anweisungen, sondern fing
laute ungehörige Reden an und fuchtelte mit seinem
Stocke fortgesetzt in einer seine Umgebung gefähr-
denden Weise in der Luft herum. Insbesondere rief
er mir zu: „Wenn Sie mich etwa arretieren wollen,
haue ich Ihnen meinen Bambus um den Schädel“
und drohte mir hierbei mit dem Stocke.
Ich machte den Eckert darauf aufmerksam, daß
er sich mit diesen Worten des Unternehmens einer
Beamtennötigung schuldig gemacht habe, und ich
ihn nunmehr nach der Polizeiwache sistieren müsse.
Als ich den körperlich großen und starken Eckert
deshalb am Arme faßte, gab er mir einen Stoß
vor die Brust, sodaß ich zurücktaumelte. Als ich
ihn wieder anfaßte, schlug er mir mit dem Stocke
den Helm vom Kopfe. Nunmehr griffen der Monteur
Maximilian Hurdig hier Schützenstraße 17, III
wohnhaft, und der Kutscher Leopold Feldmann,
Lazaretstraße 4, III, welche den ganzen Auftritt mit
angesehen hatten, zu, so daß wir mit vereinten
Kräften den mit den Armen um sich schlagenden