Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

XXII. Verübung groben Unfugs, schwerer Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch usw. 211 
der Gelegenheitsarbeiter 
Franz Max Lehmann, 
geboren am 19. Mai 1882 in Freiberg, 
hier Fabrikstraße 11, III, 
und der Musiker 
Friedrich Otto Herz, 
geboren am 24. August 1884 in Düsseldorf, 
hier Theaterstraße 17, III, 
festgestellt. 
Alle drei waren leicht angetrunken. 
Diese drei jungen Burschen führten gegenüber 
den stehenbleibenden Passanten, unter welchen sich 
vorwiegend Arbeiter befanden, laute Reden, blieben 
dabei, daß an dem Mädchen ein Sittlichkeitsverbrechen 
vorgenommen worden sein müsse, und verdächtigten 
mich dem Publikum gegenüber, als wollte ich nicht 
einschreiten. Tatsächlich nahm das Publikum auch 
eine laute, murrende Haltung an, so daß ich einen 
Knaben nach der nächsten Polizeiwache (Zwickauer 
Straße) mit der Anweisung schickte, mir einige Schutz- 
leute zu senden. (Verübung groben Unfugs, 
88 360 11, 47 des Str.G.Bs.) 
Die drei genannten Beschuldigten forderten nun 
eine Anzahl anderer junger Menschen auf, mit ihnen 
in die Baukantine zu gehen und dort festzustellen, 
was geschehen sei. Obwohl ich ihnen dies widerholt 
verbot, führten sie, ohne daß ich dies hindern konnte, 
ihre Absicht aus, und eilten unter dem Rufe: „Schlagt 
die Kerle tot! Schmeißt alles zusammen! Wir 
machen selbst Polizei!“ nach der Bude, indem sie 
die von Steglich und Mann von innen verschlossene 
Türe mit der Kraft ihres Körpers gewaltsam, so 
daß das Schloß abgerissen und ein Brett der Türe 
zerbrochen wurde, eindrückten. (Schwerer Haus- 
friedensbruch, §§ 124, 47 des Str.G. Bs.) 
In der Bude haben sie, wie Steglich und Mann 
sowie auch die kleine Steglich bezeugen, sämtliches 
Geschirr von dem Tische geworfen und zerbrochen 
und Steglich und Mann mit Fäusten und Stöcken 
über die Köpfe geschlagen. Sowohl Mann als 
Steglich haben blutige Verletzungen an dem Hinter-
	        
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