Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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Formularbuch. 
kopfe erlitten, worüber sie noch ärztliche Zeugnisse 
beibringen werden. Gäbel und Herz haben mit 
Stöcken, Lehmann nur mit der Faust, alle drei aber 
wiederholt gleichzeitig sowohl auf Steglich als auf 
Mann eingeschlagen. 
Unterstützt wurden die drei Beschuldigten hier- 
bei noch von 
dem Fleischergesellen 
Max Arno Kobisch, 
geboren am 10. Dezember 1886 in München, 
hier Zwickauer Straße 84, III, 
  
dem Bierausgeber 
Heinrich Felix Förster, 
geboren am 2 Februar 1880 in Meerane, 
hier Poststraße 17, IV, 
und dem Lackierer 
Ernst Walter Bormann, 
geboren am 19. Januar 1884 in Dresden, 
hier Kasernenstraße 14, III. 
Steglich und Mann haben auch diese drei Be- 
schuldigten mit Bestimmtheit als solche wiedererkannt, 
die mit den obengenannten in die Baukantine ein- 
gedrungen sind und sich am Zertrümmern des Ge- 
schirres und Zuschlagen beteiligt haben. Kobisch 
hat dabei sogar sein offenes Taschenmesser, welches 
beifolgt, in der Hand gehabt, aber damit niemanden 
verletzt. Förster und Bormann haben nur mit 
den Fäusten und gleichzeitig mit den übrigen zu- 
geschlagen. 
Außer den 6 genannten Beschuldigten sind aber 
mindestens noch ebenso viele andere junge Menschen, 
welche nicht ermittelt werden konnten, weil sie beim Ein- 
treffen der Schutzleute Köhler, Winter und Hornig 
die Flucht ergriffen haben, mit in die Baukantine 
eingedrungen und haben sich dort an den Ruhe= 
störungen beteiligt. Steglich war von den Schlägen 
bewußtlos zusammengestürzt. Mann blutete aus der 
Nase und aus dem Munde. (Landfricdensbruch, 
Rädelsführer, §§ 125 Abs. 1 und 2, 47 des Str.G.Bs.
	        
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