Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Nachdem  das  Instrument  so  fest  und  sicher  als  nur  irgend  erreichbar  vertikal  über
den  betreffenden  Beobachtungspunkt  aufgestellt  und  horizontirt  ist,  wird  eines  der  best  beleuchteten
  und  gut  einzustellenden  Objekte  anvisirt,  beide  Nonien  abgelesen  und  aufgeschrieben.
Hierauf  wird  das  Fernrohr  nach  und  nach  auf  alle  Signale  in  der  Reihenfolge,  wie  diese
von  links  nach  rechts  aufeinander  folgen,  hingeführt  und  jedesmal  abgelesen.  Beim  letzten
Signal  angekommen,  wird  das  Fernrohr  durchgeschlagen  oder  umgelegt  und  dieses  letzte
Objekt  auf's  Neue  eingestellt,  worauf  sich  der  ganze  Vorgang,  aber  diesmal  in  umgekehrter
Reihenfolge,  d.  h.  die  Objekte  von  rechts  nach  links  genommen,  wiederholt.

Ist  ein  solcher  vollständiger  Satz  beobachtet,  so  wird  der  Hauptkreis  um  einen  Winkel
von  annähernd  1“  wo  m  die  Anzahl  der  beabsichtigten  Sätze  oder  Doppelbeobachtungen
sein  soll,  gedreht  und  hierauf,  nachdem  die  Horizontirung  des  Instrumentes  nachgesehen,
die  Satzbeobachtung  wieder  begonnen.

3)  Im  Allgemeinen  genügt  die  Herstellung  von  2  —  3  vollständigen  Sätzen.  Dabei
wird  als  Genanigkeitsgrenze  bestimmt,  daß  der  aus  den  Stationsbeobachtungen  durch  Näherungsberechnung
  abzuleitende  mittlere  Fehler  einer  gemessenen  Richtung  4  Sekunden  für
Punkte  III.  und  6  Sekunden  für  solche  IV.  Ordnung  nicht  übersteigen  darf.  Der  berechnete
mittlere  Fehler  ½6  ist  der  Stationsbeobachtung  beizuschreiben.

4)  Die  Aufschreibung  der  Satzbeobachtungen  erfolgt  in  der  aus  Anlage  3  ersichtlichen
  Weise.  Es  ist  gestattet,  die  Originalzahlen  auf  dem  Felde  mit  Blei  einzutragen,
dagegen  müssen  die  Zahlen  der  übrigen  Columnen  mit  dauerhafter  Tinte  gegeben  sein.  Der
Name  des  Beobachters  ist  stets  am  Kopfe  des  Formulars  oder  in  der  Col.  „Bemerkungen“
einzutragen,  in  welch'  letzterer  Col.  auch  außergewöhnliche,  während  der  Beobachtung  aufgetretene
  Witteruugs=  und  Beleuchtungs-Verhältnisse  vorzumerken  sind.

5)  Die  obigen  Bestimmungen  gelten  in  gleicher  Weise  auch  für  die  etwaige  Benützung
  von  Mikroskop-Theodoliten,  wo  nur  das  Formular  für  die  Winkel-Aufschreibung
entsprechend  abzuändern  ist.

Berechnung  der  Dreieckspunkte.
a.  Reduktion  excentrisch  gemesseuer  Richtungen.

88.
Die  Reduktion  excentrisch  gemessener  Richtungen  erfolgt  in  nachstehender  Weise:  Ist