Polizeiverwaltung. § 226, 227. 383
Abs. 28), polizeilichen Zwangsmaßregeln (§ 232 Abs. 2) und Strafver-
fügungen (8 238). Erst damit ist der Landrat zur eigentlichen Polizei
behörde geworden.
2. Polizeibeamte.
§ 226.
a) übersicht. Die Beamten der Polizei zind entweder Verwaltungs-
beamte:) oder unmittelbar ausübende (Exekutiv-) Beamte. lber die
Befugnisse und Einrichtungen der letzteren bestehen neben den allgemeinen
Bestimmungen über Beamte (7 62—75 u. 79) mehrfache besondere Vor
schriften. Sie haben das Recht zur Festnahme von Personen (§ 235),
zur Durchsuchung (§ 236), zur Beschlagnahme (8§ 237), und im Fall der
Not zum Waffengebrauch.:) In der Einrichtung werden die staatlich an-
gestellten und besoldeten Gendarmen (b) und Schutzmänner (c) von den
Gemeindepolizeibeamten (d) unterschieden. Neben diesen allgemeinen Po-
lizeibeamten gibt es solche für einzelne besondere Verwaltungszwecke.)
8227.
b) Die Gendarmerie war bereits 1812 gebildet, erhielt aber erst
1820 ihre heutige Gestaltung,“) in der sie auch auf die neuen Provinzen
übertragen wurde. 5) Die Gendarmen gehören nicht zu den aktiven Militär-
personen (8 101 Absf. 1), sind diesen aber in einigen Beziehungen gleich-
gestellt. Die Gendarmerie ist in Rücksicht auf Wirtschaft, Disziplin, Gericht.
stand und innere Verfassung militärisch eingerichtet, steht unter einem
(§ 231 Abs. 2 d. W.) steht jedoch dem
Landrat zu UKam G. 26. Mai 13 (MB.
167). — Besondere Zuständigkeit bei
übertragbaren Krankheiten § 269 Anm.
29, Ausstellung der Leichenpässe §3271 Abs.1,
in der Viehseuchenpolizei § 355 Anm. 12,
Jagdpolizei § 360 Abs. 6, Chaussee-
polizei § 384 Anm. 1, Genehmigung von
Kleinbahnen § 385 Abs. 4. Sonst hat der
Landrat in den der Ortspolizeibehörde
zugewiesenen Geschäftskreis, abgesehen
von Dringlichkeitsfällen, nicht einzu-
greifen OB. (X 357). Vf. 15. Sept. 75
(MB. 267). — Abweichende Stellung in
Hannover, Hessen-Nassau und Hohenzollern
§224 Abs. 3 d. W.
1) § 224 Anm. 7.
:) Gend Instr. (Anm. 4)/ § 28 u. V.
67 (Anm. 5) 8 18; Anwendbarkeit auf
die übrigen ausübenden Beamten K0.
4. Feb. 54 (MB. 69). — Einschreiten
gegen Offiziere u. Soldaten KO. 6. Dez. 55.
:) Forstschutzbeamte § 128 Abs. 2 d.
W; Feld= u. Forsthüter § 354 Abs. 5;
Fischereibeamte § 362 Anm. 17; Chaussee-
auffeher 8 384 Abs. 5; Eisenbahnpolizei
beamte § 388 Abs. 2.— Genehmigung zur
Annahme von Geschenken § 65 Anm. 8.
4) V. 30. Dez. 20 (GS. 21 S. 1)
u. Dienst Instr. v. dems. T. (das. S. 10).
Bearb. Genzmer (§ 1 Anm. 1 d. W.) S..
— Disziplinaruntersuchung K O. 22. Ang.
29 (KA. VIII 560) u. Vf. 12. Juni
50 (M. 179). — Die ausüb. Beamten
haben im Dienst regelmäßig Uniform
(§ 70 Anm. 48 d. W.) zu tragen Vf. l18.
Jan. 82 (MB. 35). — Reisekosten V.
9. Aug. 13 (GS. 372). Rang § 70 Aum.
47. — Umzugskosten V. 27. Jan. 79 (Ge.
22), 19. Dez. 83 (GS. 347) u. 7. April
06 (GS. 126) Art. I III. Bauentwürse
zu Dienstwohngebäuden Vf. 22. Juli 1!
(M. 212).— Pensionierung G. 27. März
72 (GS. 268) § 4.— Unabkömmlichkeit
bei Einziehung zum Militär § 94 Abs. 22
d. W. — Feldgendarmerie § 100 Abf. 6.
5) Hohenzollern Erl. 30. Dez. 50 (GE.
51 S. 703). — Schl.-Holstein, Han-
nover u. Hessen-Nassau V. 23. Mai 67
(GS. 777).