Full text: Der Fürstenzug auf dem Sgraffito-Fries am Königl. Schlosse zu Dresden.

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dem damals in Dresden garnisonierenden 2. Linien-Infanterie-Regiment 
„Prinz Maximilian“ ein (dem jetzigen 5. Infanterie-Regiment Nr. 104 
„Friedrich August“, welches jetzt „Kronprinz“ heißt) und lernte nach und 
nach den Dienst aller Waffengattungen kennen, bis er im Jahre 1863 
das Kommando der 1. Reiterbrigade erhielt, die er im Feldzuge 1866 mit 
Auszeichnung führte. An der Neuorganisation der sächsischen Truppen als 
Glieder des Norddeutschen Bundesheeres nahm Prinz Georg eifrigsten und 
wirksamsten Anteil, führte bei St. Privat die 23. Division und (da Kron- 
prinz Albert mit der Befehligung der Maas-Armee betraut worden war) 
bei Sedan und Nouart das XII. Armeekorps zum Siege. Er war kom- 
mandierender General desselben von der Thronbesteigung seines verewigten 
Bruders 1873 bis zur Schaffung eines zweiten, XIX. (sächsischen) Armeekorps. 
Bei seiner Rückkehr aus Frankreich ernannte den damaligen Prinzen Georg 
sein Königlicher Vater zum General der Infanterie und verlieh ihm das 
Schützenregiment, welches sich bei Villiers so ganz besonders heldenmütig 
geschlagen hatte. Kaiser Wilhelm I. machte ihn zum Chef des durch seine 
Beteiligung an dem sogenannten Totenritt in weiten Kreisen bekannten 
altmärkischen Ulanenregimentes Nr. 16. Eine der ersten Handlungen des 
jungen Kaisers Wilhelm II. aber nach seinem Regierungsantritt war, in 
dankbarer Hochhaltung der Feldherrneigenschaften des Prinzen Georg von 
Sachsen, dessen Ernennung zum Generalfeldmarschall des Deutschen Reiches. 
Auch übertrug ihm der Kaiser als General-Inspekteur die oberste Leitung 
der zweiten Armee-Inspektion des Deutschen Reichsheeres, zu welcher, außer 
zwei preußischen Armeekorps auch die beiden sächsischen gehören. Das 
Bestehen dieser Einrichtung, welche gewissermaßen gleichzeitig eine Art 
militärischer Personal-Union innerhalb des großen Begriffes „Vaterland“ 
darstellt und eine Brücke mehr zur Verbindung und Verständigung der 
Herzen an Elbe und Oder, Pleiße und Spree, ist nicht nur geeignet, das 
an sich schon starke und schöne Bundesverhältnis zwischen Sachsen und 
Preußen immer noch mehr zu festigen und den weitesten Kreisen zum 
greifbaren Bewußtsein zu bringen, sondern es gelangt hierdurch auch 
das so wichtige, auf uraltgermanischer Eigenart beruhende Moment des 
Föderalismus zur weithin merkbaren Betonung.14 
  
  
112) Gerade das Wesen des Föderalismus gibt dem Deutschen Reiche, welches auf dem- 
selben aufgebaut ist, eine besondere Weihe und zugleich die sicherste Gewähr für dessen Festigkeit 
in aller Zukunft. Diesem Gedanken gibt auch eine Rede des Finanzministers Dr. Rüger Aus- 
druck, gehalten an dem ersten Geburtstage König Georgs, den derselbe in seiner Eigenschaft 
als Landesherr feierte. Der Herr Minister erkennt es in dieser Rede als eine ganz besonders 
glückliche Fügung im Werdegange und der Entwickelung Deutschlands an, daß für dieses 
unser gemeinsam vaterländisches Staatswesen eine Form gewonnen sei, die den einzelnen 
Stämmen Raum läßt, ihre Eigenart zu bewahren und weiterzubilden. Mit Dank sei daran 
zu erinnern, daß, so lange es eine Deutsche Geschichte gibt, die geistigen Bewegungen aus 
dem Boden des Föderalismus heraus entstanden sind, auf dem sie eifrig gepflegt wurden. 
„Diese Selbständigkeit des geistigen Lebens der einzelnen deutschen Stämme“ — heißt es 
dann weiter — „so viel sie zur Blüte deutschen Wesens beigetragen hat, birgt auf der
	        
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