Full text: Der Fürstenzug auf dem Sgraffito-Fries am Königl. Schlosse zu Dresden.

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gegenüber stehenden Franzosen seine ritterliche Kaltblütigkeit beinahe hätte 
mit dem eigenen Leben bezahlen müssen. Den mit weißen Tüchern und 
mit ihren Kopfbedeckungen winkenden, das Feuern einstellenden Feinden 
ritt nämlich Oberst von Hausen für seine Person allein entgegen, ward 
aber auf kürzeste Entfernung mit einem Hagel von Geschossen empfangen. 
Ein Wunder in der Tat, daß das Zielobjekt so vieler aus nächster Nähe 
abgegebener Schüsse mit dem Leben davon gekommen ist. Ohne etwa 
annehmen zu wollen, daß von anderen Truppenteilen nicht ähnliche den 
Korpsgeist belebende Lieder gesungen werden, möchte hier ein Vers des 
von Kurt Moser gedichteten „Schützenliedes“ Platz finden: 
„Und ging's zu blut'gem Tanze und ging's zu hartem Strauß, 
Da sprengt mit Heldenmute der Oberst uns voraus. 
Wo seine Schützen stritten wohl um des Sieges Ziel, 
Sah man den Oberst Hausen im dichten Kampfgewühl: 
Die Treue und die Ehre, Pflicht, Vaterland und Mut 
Sind fest ins Herz geschrieben dem jüngsten Schützenblut. 
Das ist die hohe Tugend; wißt ihr nicht, wie sie heißt? 
Man nennt mit einem Worte sie nur den Schützengeist.“ 
Nach dem Wehrstande folgt auf dem Bilde der Lehrstand und 
der Nährstand. 
Bevor von dem ersterwähnten Abschied genommen werden soll, darf 
die Betrachtung nicht unterdrückt werden, daß im Deutschen Reiche jeder 
einzelne Staatsangehörige durch das Gesetz der allgemeinen Wehrpflicht zum 
großen allgemeinen Wehrstande gehört, den die Nation bildet. Diese auf 
uralt germanischer Auffassung und Volksverfassung beruhende Wehrpflicht 
jedes Einzelnen drückt im Lande der Ger-Manen einem jeden waffentüchtigen 
Manne den Ger in die Hand, sobald die heilige Mutter Erde oder das 
geheiligte Herdfeuer, oder aber Ruhe, Gesetzmäßigkeit und Ordnung der 
Verteidigung bedürfen. 
In übertragener Bedeutung stellt sich die Waffe des Ger oder Lang- 
spießes, des Fram oder Wurfgeschosses und des Sax oder Streithammers 
als die kriegsgemäße Ausbildung dar, die ein jeder Sohn des Vaterlandes 
während seiner Dienstzeit im Heere genießt. Leider hat diese Ausbildungs- 
zeit neuerdings nur die Dauer von zwei Jahren. Aber hoffentlich verliert 
durch diese Maßregel jene erwähnte Waffe — die Erziehung nämlich zu 
Disziplin und Gehorsam, zu Entsagung und Aufopferung, Geschicklichkeit 
und Kriegsbereitschaft — nicht an ihrer Schärfe. Niemals darf sie auf- 
hören, jeden Augenblick ein für den Feind verderbliches Instrument in den 
Händen der Führer und der Heeresleitung zu sein: „Allezeit treu bereit 
für des Reiches Herrlichkeit.“ Trotzdem nun aber nach dem Gesetze der 
allgemeinen Wehrpflicht jeder Deutsche in einem mehr oder weniger direkten 
oder indirekten Verhältnisse zur Armee steht, so muß und darf nichts- 
destoweniger doch das alte Wort von den drei Berufsständen aufrecht
	        
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