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Landfriedensbrecher einerseits, und die schützende Fürsorge für alle seine
Untertanen anderseits. Dennoch konnte er nicht verhindern, daß durch einen
Streit um Orlamünde und Sangerhausen, in welchen verschiedene edele Ge—
schlechter des Landes verwickelt waren (die sogenannte Grafenfehde), die
Fluren Thüringens aufs neue verwüstet wurden. Der schwarze Tod aber,
die auf genuesischen Schiffen nach Europa gebrachte Pest, wütete ein Jahr
vor Friedrichs Tode in einer derartig furchtbaren Weise, daß — wie die
Chronik berichtet — allein von der Einwohnerschaft Erfurts innerhalb von
sechs Monaten über 12 000 Menschen ihr zum Opfer fielen, die alle nur
in großen Gruben verscharrt werden konnten.32) Wahrhaftig, die Zeit war
reich an Aderlassen der Menschheit.
Friedrich des Ernsthaften Tochter, Elisabeth, vermählte sich mit dem
Burggrafen Friedrich von Nürnberg; ward die Mutter des ersten Mark-
grafen von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern, und kann somit als
Stammmutter des gegenwärtigen preußischen Königshauses bezeichnet werden,
während der Land= und Markgraf, ihr Vater — da seine Brüder gestorben
waren — der Stammhalter des ganzen Wettinschen Hauses geworden ist.
Von den Söhnen Friedrichs des Ernsthaften übernahm der älteste, unter
dem Namen Friedrich der Strenge bekannt, 1349 die Regierung, die
er bis 1381 führte; gleichzeitig zuerst in Vormundschaft für seinen dreizehn-
jährigen Bruder Balthasar und den sechsjährigen Wilhelm. Dem klugen
Rate seiner hochbetagten Großmutter Elisabeth folgend, die auf dem Schlosse
zu Gotha lebte, nahm Friedrich keine Teilung vor, sondern regierte zwei-
unddreißig Jahre hindurch mit seinen Brüdern in musterhafter Eintracht.
Gleich musterhaft und von rührender gegenseitiger Liebe getragen war seine
Ehe mit Katharina von Henneberg, die ihm überdies einen ansehnlichen
Landbesitz mitbrachte.
Bemerkenswert ist, daß am 9. Juni 1373 Heinrich der Eiserne von
Hessen nebst seinem Neffen Herrmann einerseits und die drei Thüringisch-
Meißnischen Brüder anderseits zu Eschwege einen feierlichen Erbver-
brüderungsvertrag schlossen, indem die fünf kontrahierenden Fürsten sich
für ihre gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Staaten brüderliche Unter-
stützung in jeder Gefahr und — unter Ausschließung aller weiblichen An-
32) Diese entsetzliche Seuche hat innerhalb der drei Jahre 1348 bis 50, wie festgestellt ist,
in Europa 25 Millionen Menschen dahingerafft und ist auch in ihren Begleiterscheinungen
von tiefgehender sozialer Wirkung gewesen. Auf der einen Seite nämlich ward durch die
pessimistische Voraussicht, binnen kurz oder lang unweigerlich diesem Würgedämon zum Opfer
fallen zu müssen, eine schier ungeheuerliche Verwilderung der Sitten hervorgerufen. Denn
die Zahl derer war groß, welche die ihnen vermeintlich nur noch verbleibende kurze Erdenzeit in
gieriger und schrankenloser Befriedigung ihrer Begierden auszunützen bestrebt waren. Auf
der anderen Seite brachte vielfach das Bestreben, durch Bußetun das Schreckliche von sich
abwenden zu können, Ausschreitungen entgegengesetzter Art hervor, die in blutigen Geiße-
lungen ganzer, zu diesem Zwecke zusammentretender Genossenschaften (Flagellanten) und
anderen übertriebenen Selbststrafen eines über das Ziel hinausschießenden religiösen
Fanatismus bestanden.
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