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gewesen ist, hat denn auch schließlich nachgelassen und die Roheit aus-
gelassener Horden trat an deren Platz. — Dieselbe Erscheinung, wie sie
200 Jahre später an den „Glauben rettenden“ Schweden zu beobachten
gewesen ist. In einer einzigen Schlacht der Hussitenkriege, der bei Aussig
am 16. August 1426 fiel die Blüte der Meißnisch-Thüringischen Ritterschaft,
nachdem von derselben Wunder der Tapferkeit vollbracht worden waren,
die aber gegen die Wut und die Wucht der Böhmen nicht aufkommen
konnten.
Weit über zehntausend Landeskinder aus Meißen und Thüringen
bedeckten als Leichen die blutige Wahlstatt. Und wenn je das Wort des
Dichters „Ein Schlachten war's, nicht eine Schlacht, zu nennen“ in Ver-
wirklichung getreten ist, so an jenem grauenvollen Mordtage. Denn die
mit der Zeit zu Hyänen gewordenen Scharen Prokops, den blinden Ziska
rächend, hatten ihre Drohung, keinem einzigen Gegner das Leben zu schenken,
dessen sie habhaft werden könnten, „Gefangene nicht zu machen“, auf den
Punkt erfüllt. Fünfhundert gekrönte Helme und zwölf Grafen lagen, wie
der Bericht sagt, unter den Opfern in erster Reihe. Kaspar von Schönberg,
Herr auf Reinsberg, fiel mit seinen fünf Söhnen auf einer und derselben
Stelle. Vom Geschlechte der von Köckeritz blieben zwölf Sprossen auf dem
Felde der Ehre. Ahnliches betraf die Pflugk, die Gersdorff, die Miltitz,
und keine einzige Meißnische Familie gab es, die nicht in Mitleidenschaft
gezogen worden wäre. Ein Gleiches gilt von den Thüringern. Vierhundert
Bürger von Langensalza, Spartaner im edelsten Sinne, lagen hingestreckt
um das Banner ihrer Stadt — ein Bewunderung einflößender Leichen-
haufen, und Johann Welzing, Hauptmann der Gothaer, opferte sich umsonst
auf, die an deren Spitze gefallenen Grafen von Gleichen zu rächen.
So war das gekrenzte Doppelschwert, das Schildzeichen des Reichs-
erzmarschalls, sofort bei der Übernahme durch den streitbaren Wettiner von
rauchendem Blute rot gefärbt, in treuester Pflichterfüllung für Kaiser und
Reich, im Sinne Sigismunds, des Oberlehnsherrn.
Naturgemäß brachte die Kurwürde erhöhte Pflichten, aber auch erhöhte
Rechte. War z. B. die den nunmehr kurfürstlichen Kanzleien zustehende
Befugnis, mit rotem Wachs zu siegeln, nur eine an sich mehr äußerliche
Ehrung, so barg doch die mit diesem Rechte verbundene Befreiung der
kurfürstlichen Rechtssprüche von der um Gutheißung bittenden Vorlegung
vor das Königsgericht eine tiefe Bedeutung in sich; als eine neue Etappe
auf dem Wege zur unabhängigen Landeshoheit. Der Name Sachsen —
von dem Herzogtum überkommen, mit welchem die Kurwürde verbunden
war — verbreitete sich allmählich über alle Wettinschen Besitzungen, dieselben
von nun an unter diesem einen Namen zusammenfassend.“5)
36) Daß streng von Rechts wegen der Bevölkerung von Meißen und Thüringen dieser
ursprünglich an der Nordsee heimische Name „Sachsen“ nicht gebühre, ward schon erwähnt.
Aber das Recht ist sächsisch.