Full text: Der Erwerb der Gebietshoheit.

152 
  
allgemeinen Bewusstsein als ein thatsächlich befestigter 
und dauernd notwendiger offenbert. Zur Begründung 
einer derartigen allgemeinen Uberzeugung ist jedoch der 
Ablauf einer gewissen Zeit erfordérlich, während der sich ein 
seinem Ursprung nach unsicherer Besitz allmählich befestigen 
und seine innere Notwendigkeit bewähren kann. Wie langer 
Zeit es hierzu bedarf, lässt sich im allgemeinen nicht be- 
stimmen, sondern hängt ganz von den besonderen Umständen 
des einzelnen Falles ab. Die Macht der politischen That- 
Sachen erweist sich dabei von grösserem Einfluss, als recht- 
liche Erwägungen, und es kommt häufig genug vor, dass 
am Ende die Macht über das Recht triumphiert. Wenn das 
Unrecht sich nicht nur vorübergehend, sondern dauernd zu 
erhalten weiss, so offenbart sich in ihm eben eine die alten 
Formen des Rechts vernichtende höhere Notwendigkeit, welche 
das Völkerrecht anerkennen muss, wenn es sich nicht in 
unlösbaren Widerspruch zu der Wirklichkeit setzen und der 
Verteidigung eines durch den unaufhaltsamen Lauf der 
Geschichte zum Untergang verurteilten Rechts die höchsten 
Interessen der internationalen Rechts- und Staatengemein- 
schaft aufopfern will. Da das Völkerrecht selbst durch die 
Weltgeschichte fortgebildet wird, so muss es auch die dauer- 
haften Ergebnisse derselben anerkennen. (Bluntschli § 28.) 
Das ganze bestehende Staatensystem beruht auf der wech- 
selscitigen Anerkennung seiner einzelnen Glieder. In dieser 
Anerkennung seitens aller übrigen, findet der einzelne 
Staat die Rechtsbasis für seine völkerrechtliche Ge-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.