46
Zeit ein anderer Kühner Italiener, der Venetianer Caboto, im
Auftrag Heinrich's VII. von England den nordamerikanischen
Kontinent entdeckte, an dessen Küsten hundert Jahre später
Humphrey Gilbert, Raleigh u. A. im Auftrag Elisabeth's die
ersten Niederlassungen gründeten. Ohne vorherigen staat-
lichen Auftrag ergrifft Nunez Balboa 1513 Besitz von der
Südsee mit allen ihren Gestaden, Ländern und Inseln für die
Krone Spaniens. Khnliche Beispiele liessen sich aus der
älteren und neueren Geschichte aller seefahrenden Nationen
in Menge anführen.
Zur Zeit der grossen Entdeckungen galt überhaupt all-
gemein der Grundsatz, dass die von Unterthanen eines Staates
entdeckten und in Besitz genommenen Länder ipso iure unter
die Herrschaft und Gebietshoheit, oder wie man sich damals
ausdrückte in das Eigentum, ihres Heimatstaates fielen.
Dieser Grundsatz gilt heute noch im englischen Staats-
recht, welches denselben aus dem den Bürger an die Krone
fesselnden Bande der Lehnstreue (allegiance) ableitet. 1)
) Vergl. Creasy, The imperial and colonial constitutions of the
Britannic Empire. S. 66 fl. Daselbst heisst es: „When British subjects
take possession of a desert country by public authority (and they
cannot, consistently with their allegiance, take possession
of a territory by an independent actof jurisdiction), the whole
country becomes vested in the Crown; and the Crown will assign to
particular persons portions of the land, reserving as Crown-land all that
which is not granted out, and reserving also a jurisdiction over the
whole territory.“ Weiter (Note 1) „Neither can a British subject or
any company of British subjects acquire by compact or by conquest
any territory for their private dominion. All is subject to the British
Crown.“
Ueber den Zusammenhang dieser Auffassung mit der Einteilung