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Abtretungen seitens seiner angeblichen Vasallen, über welche
er faktisch nie eine Oberherrlichkeit ausgeübt hatte.
Nachdem Frankreich die Rechtsgiltigkeit der Erwerbungen
der Assoziation in einem besonderen Vertrage anerkannt hatte,
in welchem es sich für den Fall einer Auflösung der letzteren
ein Vorkaufsrecht ausbedingte, erfolgte im April 1884 seitens
der Vereinigten Staaten von Nordamerika die aus-
drückliche und offizielle Anerkennung der Association
internationale afric aine als eines befreundeten Staates.
Auf diese erste folgten rasch bintereinander die offiziellen
Anerkennungserklärungen der übrigen Staaten, zuerst die
des Deutschen Reichs unter dem 8. November 1884, so-
dann die Grossbritanniens (16. Dez.), Italiens (19. Dez.),
Oesterreich-Ungarns (24. Dez.), der Niederlande (27. Dez.).
Spaniens (7. Jan. 1885), noch später die von Dänemark,
Schweden-Norwegen und Russland. Die Anerkennung seitens
Frankreichs erfolgte gegen bedeutende Gebietsabtretungen
am 5. Februar 1885, seitens Portugals, welches am meisten
Schwierigkeiten machte, ebenfalls gegen bedeutende Opfer
und nur unter Vermittelung Frankreichs und starker Pres-
sion der übrigen Mächte, am 14. Februar desselben Jahres.
Zuletzt, nämlich am 23. Februar 1885, wurde der neue Staat
von Belgien anerkannt, dessen König Leopold II. zugleich
unter allgemeiner Zustimmung an die Spitze des durch seine
Initiative gegründeten Staatswesens trat und den Titel eines
Souveräns des unabhängigen Kongostaates annahm.
So ist also das von einer Privatgesellschaft gegründete aus-